Sicherheitsfachkraft Rothenburg ob der Tauber
Bayern
1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Rothenburg ob der Tauber. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Rothenburg ob der Tauber — 1 SiFa-Anbieter
Kist Margit Arbeitsschutz
Rothenburg ob der Tauber, 91541
Kompetenter Partner für Arbeitssicherheit, Brandschutz und Gesundheitsschutz mit individuell angepassten Lösungen für Unternehmen.
Arbeitsschutz Rothenburg ob der Tauber — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Rothenburg ob der Tauber (Bayern) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Rothenburg ob der Tauber und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Rothenburg ob der Tauber beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Rothenburg ob der Tauber können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Rothenburg ob der Tauber?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)