Sicherheitsfachkraft Neunkirchen am Brand
Bayern
1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Neunkirchen am Brand. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Neunkirchen am Brand — 1 SiFa-Anbieter
envirus - Umweltschutz und Arbeitssicherheit
Neunkirchen am Brand, 91077
envirus ist ein unabhängiges Sachverständigenbüro in Neunkirchen am Brand, das sich auf Schadstoffe in der Umwelt und Arbeitssicherheit in kontaminierten Bereichen spezialisiert hat. Das Unternehmen bietet kompetente und zuverlässige Beratung rund um Umweltschutz und Arbeitsschutz.
Arbeitsschutz Neunkirchen am Brand — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Neunkirchen am Brand (Bayern) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Neunkirchen am Brand und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Neunkirchen am Brand beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Neunkirchen am Brand können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Neunkirchen am Brand?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)