Sicherheitsfachkraft Neumarkt in der Oberpfalz
Bayern
1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Neumarkt in der Oberpfalz. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Neumarkt in der Oberpfalz — 1 SiFa-Anbieter
Gossner GmbH
Neumarkt in der Oberpfalz, 92318
Gossner GmbH ist ein Dienstleister für Arbeitsbühnenvermietung und Arbeitssicherheit mit Standorten in Neumarkt i.d.OPf. und Freystadt.
Arbeitsschutz Neumarkt in der Oberpfalz — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Neumarkt in der Oberpfalz (Bayern) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Neumarkt in der Oberpfalz und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Neumarkt in der Oberpfalz beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Neumarkt in der Oberpfalz können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Neumarkt in der Oberpfalz?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)