Zum Inhalt springen
🎉 Nur für kurze Zeit: Sparen Sie die Einrichtungsgebühr von 199€ - jetzt registrieren! Jetzt sparen

Sicherheitsfachkraft Neuburg an der Donau

Bayern

1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Neuburg an der Donau: externe SiFa für die sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2, Arbeitsschutz-Beratung und Gefährdungsbeurteilung. Finden Sie den passenden Anbieter für Ihr Unternehmen.

Karte wird geladen...

Arbeitsschutz Neuburg an der Donau - 1 SiFa-Anbieter

Maschinenring

Neuburg an der Donau, 86633

Maschinenringe Deutschland ist die bundesweite Dachorganisation der Maschinenringe und bietet u.a. Fachkräfte für Arbeitssicherheit in der Landwirtschaft.

Arbeitsschutz Neuburg an der Donau - Pflichten für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber in Neuburg an der Donau (Bayern) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Neuburg an der Donau und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen - von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.

Sicherheitsfachkraft Neuburg an der Donau beauftragen

Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Neuburg an der Donau können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber

Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Neuburg an der Donau?

Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Wer einer Anordnung der Aufsicht zuwiderhandelt, riskiert bis zu 30.000 € (§25 ArbSchG). Ab 2026 haben die Behörden jährlich mindestens 5 % der Betriebe zu besichtigen (§21 Abs. 1a ArbSchG).

  • Anonyme Befragung nach den 6 GDA-Merkmalsbereichen - rechtssicher
  • Automatische Auswertung, Maßnahmenplanung, prüffester PDF-Bericht
  • In 3 Minuten startklar. Ab 699 € einmalig pro Befragungswelle. Kein Abo-Vertrag.

Zuständige Aufsichtsbehörde für Neuburg an der Donau

Die Einhaltung der Arbeitsschutzpflichten in Neuburg an der Donau überwacht die staatliche Arbeitsschutzbehörde in Bayern. Bei einer Kontrolle prüft sie unter anderem, ob eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt ist und die Gefährdungsbeurteilung aktuell vorliegt.

Übersicht: Alle Arbeitsschutzbehörden in Bayern

SiFa nach Leistung in Bayern

Häufige Fragen zu SiFa in Neuburg an der Donau

Arbeitsschutz-Ratgeber für Arbeitgeber in Neuburg an der Donau

Weitere Städte in Bayern