Sicherheitsfachkraft Hofstetten
Bayern
1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Hofstetten. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Hofstetten — 1 SiFa-Anbieter
Sicurezza GmbH
Hofstetten, 86928
Die Sicurezza GmbH in Hofstetten (Landsberg am Lech) ist seit 2009 auf Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) für Bauprojekte, Spielplatzprüfungen nach DIN SPEC 79161 und Arbeitssicherheit spezialisiert. Mit über 20-jähriger Erfahrung auf Großprojekten ist das Unternehmen bundesweit, mit Schwerpunkt in Bayern und Baden-Württemberg, tätig.
Arbeitsschutz Hofstetten — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Hofstetten (Bayern) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Hofstetten und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Hofstetten beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Hofstetten können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Hofstetten?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)