Sicherheitsfachkraft Hof
Bayern
2 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Hof. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Hof — 2 SiFa-Anbieter
HCH GmbH
Hof, 95028
Beratungsunternehmen für Arbeitssicherheit, Brandschutz, Energie, Qualität, Umwelt und Nachhaltigkeit. Bietet technische und organisatorische Beratungsdienstleistungen für die Industrie.
Seit über 25 Jahren tätiges Büro für Arbeits- und Umweltschutz in Hof an der Saale, spezialisiert auf sicherheitstechnische Beratung, Umweltmanagement und Brandschutz.
Arbeitsschutz Hof — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Hof (Bayern) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 2 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Hof und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Hof beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Hof können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Hof?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)