Sicherheitsfachkraft Grainet
Bayern
1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Grainet. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Grainet — 1 SiFa-Anbieter
Das Büro für Arbeitssicherheit und Umweltschutzberatung Weiß im bayerischen Grainet ist ein familiengeführtes Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit, Brandschutz und Gesundheitsschutz. Gegründet 1991 von Leonhard und Johanna Weiß, wird das Unternehmen heute in zweiter Generation als SiWe GbR weitergeführt. Das Team besteht aus 13 Fachkräften und bietet neben der externen Sicherheitsfachkraftbetreuung auch Schulungen, Seminare und Ladungssicherungsunterweisungen an.
Arbeitsschutz Grainet — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Grainet (Bayern) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Grainet und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Grainet beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Grainet können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Grainet?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)