Sicherheitsfachkraft Freilassing
Bayern
1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Freilassing. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Freilassing — 1 SiFa-Anbieter
Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit Detlev Stolle Dipl.-Ing.
Freilassing, 83395
Das Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit von Dipl.-Ing. Detlev Stolle in Freilassing bietet Beratung und Betreuung im Bereich Arbeitssicherheit. Als erfahrener Sicherheitsingenieur unterstützt er Unternehmen in Oberbayern bei der Umsetzung gesetzlicher Arbeitsschutzanforderungen.
Arbeitsschutz Freilassing — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Freilassing (Bayern) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Freilassing und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Freilassing beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Freilassing können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Freilassing?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)