Sicherheitsfachkraft Elsenfeld
Bayern
1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Elsenfeld. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Elsenfeld — 1 SiFa-Anbieter
Bär Stefan Consulting Arbeitssicherheit
Elsenfeld, 63820
Bär Consulting in Elsenfeld unterstützt Unternehmen beim Arbeitsschutz, bei der Unfallverhütung und in allen Fragen der Arbeitssicherheit. Inhaber Stefan Bär verfügt über mehr als 30 Jahre Berufserfahrung und bietet von der Beurteilung bis zur Schulung einen modernen und flexiblen Arbeitsschutz.
Arbeitsschutz Elsenfeld — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Elsenfeld (Bayern) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Elsenfeld und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Elsenfeld beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Elsenfeld können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Elsenfeld?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)