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Sicherheitsfachkraft Aßling

Bayern

2 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Aßling. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.

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Arbeitsschutz Aßling — 2 SiFa-Anbieter

Thomas Wörndle betreibt ein Fachbüro für Arbeitssicherheit in Aßling-Lorenzenberg im Großraum München. Als Sachverständiger für Arbeitssicherheit betreut er Unternehmen in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes als externe Fachkraft. Das Büro bietet umfassende Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen.

AMAS Consulting GmbH

Aßling, 85617

Beratungsunternehmen für Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit und Umweltmedizin mit Dienstleistungen in Personal- und Businesscoaching sowie Prozessberatung.

Arbeitsschutz Aßling — Pflichten für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber in Aßling (Bayern) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 2 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Aßling und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.

Sicherheitsfachkraft Aßling beauftragen

Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Aßling können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber

Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Aßling?

Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.

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SiFa nach Leistung in Bayern

Häufige Fragen zu SiFa in Aßling

Arbeitsschutz-Ratgeber für Arbeitgeber in Aßling

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