Sicherheitsfachkraft Rheinfelden (Baden)
Baden-Württemberg
1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Rheinfelden (Baden). Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Rheinfelden (Baden) — 1 SiFa-Anbieter
SECURITY CONSULT GmbH
Rheinfelden (Baden), 79618
Die SECURITY CONSULT GmbH in Rheinfelden (Baden) bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen umfassende Dienstleistungen in den Bereichen Arbeitssicherheit, Brandschutz und betrieblicher Gesundheitsschutz. Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt das Unternehmen die sicherheitstechnische Betreuung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz sowie Gefährdungsbeurteilungen, Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung und die Entwicklung von Sicherheitskonzepten.
Arbeitsschutz Rheinfelden (Baden) — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Rheinfelden (Baden) (Baden-Württemberg) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Rheinfelden (Baden) und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Rheinfelden (Baden) beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Rheinfelden (Baden) können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Rheinfelden (Baden)?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)