Sicherheitsfachkraft Saalfeld (Saale)
Thüringen
2 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Saalfeld (Saale): externe SiFa für die sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2, Arbeitsschutz-Beratung und Gefährdungsbeurteilung. Finden Sie den passenden Anbieter für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Saalfeld (Saale) - 2 SiFa-Anbieter
Ingenieurbüro Arbeitssicherheit Markus Funke
Saalfeld (Saale), 07318
Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit mit Dienstleistungen wie Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Sicherheitsunterweisungen und Begehungen. Unterstützung bei der Entwicklung einer soliden Sicherheitskultur.
Ingenieurbüro Arbeitssicherheit GbR
Saalfeld/Saale, 07318
Das Ingenieurbüro Arbeitssicherheit in Saalfeld/Saale betreut seit 1990 als externe Sicherheitsingenieure über 100 Unternehmen in Thüringen, Bayern und Sachsen. Die Betreuung erfolgt nach DGUV Vorschrift 2 und dem Arbeitsschutzgesetz für Betriebe vom Kleinunternehmen bis zum Mittelstand.
Arbeitsschutz Saalfeld (Saale) - Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Saalfeld (Saale) (Thüringen) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 2 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Saalfeld (Saale) und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen - von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Saalfeld (Saale) beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Saalfeld (Saale) können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Saalfeld (Saale)?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Wer einer Anordnung der Aufsicht zuwiderhandelt, riskiert bis zu 30.000 € (§25 ArbSchG). Ab 2026 haben die Behörden jährlich mindestens 5 % der Betriebe zu besichtigen (§21 Abs. 1a ArbSchG).
- Anonyme Befragung nach den 6 GDA-Merkmalsbereichen - rechtssicher
- Automatische Auswertung, Maßnahmenplanung, prüffester PDF-Bericht
- In 3 Minuten startklar. Ab 699 € einmalig pro Befragungswelle. Kein Abo-Vertrag.
30.000 €
Höchstbußgeld bei Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare Anordnung nach §22 Abs. 3 (§25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und Abs. 2 ArbSchG), in den übrigen Fällen bis 5.000 €
5 %
Mindestbesichtigungsquote der Behörden ab 2026 (§21 Abs. 1a ArbSchG)
Zuständige Aufsichtsbehörde für Saalfeld (Saale)
Die Einhaltung der Arbeitsschutzpflichten in Saalfeld (Saale) überwacht die staatliche Arbeitsschutzbehörde in Thüringen. Bei einer Kontrolle prüft sie unter anderem, ob eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt ist und die Gefährdungsbeurteilung aktuell vorliegt.
Übersicht: Alle Arbeitsschutzbehörden in Thüringen