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Sicherheitsfachkraft Unstrut-Hainich

Thüringen

1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Unstrut-Hainich: externe SiFa für die sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2, Arbeitsschutz-Beratung und Gefährdungsbeurteilung. Finden Sie den passenden Anbieter für Ihr Unternehmen.

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Arbeitsschutz Unstrut-Hainich - 1 SiFa-Anbieter

Arbeitsschutzzentrum in Thüringen, gegründet 1991. Überbetrieblicher Dienst für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin, Brandschutz und Umweltschutz.

Arbeitsschutz Unstrut-Hainich - Pflichten für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber in Unstrut-Hainich (Thüringen) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Unstrut-Hainich und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen - von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.

Sicherheitsfachkraft Unstrut-Hainich beauftragen

Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Unstrut-Hainich können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber

Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Unstrut-Hainich?

Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Wer einer Anordnung der Aufsicht zuwiderhandelt, riskiert bis zu 30.000 € (§25 ArbSchG). Ab 2026 haben die Behörden jährlich mindestens 5 % der Betriebe zu besichtigen (§21 Abs. 1a ArbSchG).

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Zuständige Aufsichtsbehörde für Unstrut-Hainich

Die Einhaltung der Arbeitsschutzpflichten in Unstrut-Hainich überwacht die staatliche Arbeitsschutzbehörde in Thüringen. Bei einer Kontrolle prüft sie unter anderem, ob eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt ist und die Gefährdungsbeurteilung aktuell vorliegt.

Übersicht: Alle Arbeitsschutzbehörden in Thüringen

SiFa nach Leistung in Thüringen

Häufige Fragen zu SiFa in Unstrut-Hainich

Arbeitsschutz-Ratgeber für Arbeitgeber in Unstrut-Hainich

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