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Sicherheitsfachkraft Mittelfranken

Bayern

1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Mittelfranken: externe SiFa für die sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2, Arbeitsschutz-Beratung und Gefährdungsbeurteilung. Finden Sie den passenden Anbieter für Ihr Unternehmen.

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Arbeitsschutz Mittelfranken - 1 SiFa-Anbieter

Beratung für Arbeitsschutz und Unternehmenssicherheit aus Hirschbach in der Oberpfalz. Zum Leistungsspektrum gehören die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer-Ausbildung, Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601, Feuerwehrpläne sowie Managementsystemberatung nach ISO 9001, DIN 77200 und für Arbeitsschutzmanagementsysteme. Geführt wird die Gesellschaft von Christian Dannullis und Alexander Förster, beide Safety und Security Manager (M.Sc.).

Arbeitsschutz Mittelfranken - Pflichten für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber in Mittelfranken (Bayern) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Mittelfranken und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen - von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.

Sicherheitsfachkraft Mittelfranken beauftragen

Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Mittelfranken können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber

Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Mittelfranken?

Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Wer einer Anordnung der Aufsicht zuwiderhandelt, riskiert bis zu 30.000 € (§25 ArbSchG). Ab 2026 haben die Behörden jährlich mindestens 5 % der Betriebe zu besichtigen (§21 Abs. 1a ArbSchG).

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Zuständige Aufsichtsbehörde für Mittelfranken

Die Einhaltung der Arbeitsschutzpflichten in Mittelfranken überwacht die staatliche Arbeitsschutzbehörde in Bayern. Bei einer Kontrolle prüft sie unter anderem, ob eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt ist und die Gefährdungsbeurteilung aktuell vorliegt.

Übersicht: Alle Arbeitsschutzbehörden in Bayern

SiFa nach Leistung in Bayern

Häufige Fragen zu SiFa in Mittelfranken

Arbeitsschutz-Ratgeber für Arbeitgeber in Mittelfranken

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