Sicherheitsfachkraft Ebersberg
Bayern
1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Ebersberg. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Ebersberg — 1 SiFa-Anbieter
baiMENTO
München, 81379
Ingenieurbüro für Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitssicherheitsmanagement (QHSE) in München. Bietet seit über 20 Jahren sicherheitstechnische Betreuung und integrierte Managementsysteme nach ISO 9001, ISO 45001 und ISO 14001. Kostenloser AS-CheckUp für Neukunden!
Arbeitsschutz Ebersberg — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Ebersberg (Bayern) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Ebersberg und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Ebersberg beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Ebersberg können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Ebersberg?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)