Sicherheitsfachkraft Berchtesgaden
Bayern
1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Berchtesgaden. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Berchtesgaden — 1 SiFa-Anbieter
IAAI Arbeitssicherheit GmbH
Berchtesgaden, 83471
Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH mit Sitz in Berchtesgaden bietet Dienstleistungen in den Bereichen Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin an. Das Institut wird von Dr. Johannes A. Angerer geleitet und ist im Handelsregister Traunstein eingetragen.
Arbeitsschutz Berchtesgaden — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Berchtesgaden (Bayern) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Berchtesgaden und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Berchtesgaden beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Berchtesgaden können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Berchtesgaden?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)