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Sicherheitsfachkraft Wanzleben-Börde

Sachsen-Anhalt

1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Wanzleben-Börde. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.

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Arbeitsschutz Wanzleben-Börde — 1 SiFa-Anbieter

Ing.-Büro Vogt GbR

Wanzleben-Börde, 39164

Ingenieurbüro für Arbeits- und Brandschutz in Sachsen-Anhalt. Betreut seit 1990 Unternehmen in Fragen des Arbeits-, Brand- und Gesundheitsschutzes gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2. Bietet zudem SiGeKo, Schulungen und Sachkundeprüfungen an.

Arbeitsschutz Wanzleben-Börde — Pflichten für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber in Wanzleben-Börde (Sachsen-Anhalt) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Wanzleben-Börde und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.

Sicherheitsfachkraft Wanzleben-Börde beauftragen

Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Wanzleben-Börde können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber

Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Wanzleben-Börde?

Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.

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SiFa nach Leistung in Sachsen-Anhalt

Häufige Fragen zu SiFa in Wanzleben-Börde

Arbeitsschutz-Ratgeber für Arbeitgeber in Wanzleben-Börde

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