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Sicherheitsfachkraft Leuna

Sachsen-Anhalt

2 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Leuna: externe SiFa für die sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2, Arbeitsschutz-Beratung und Gefährdungsbeurteilung. Finden Sie den passenden Anbieter für Ihr Unternehmen.

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Arbeitsschutz Leuna - 2 SiFa-Anbieter

ÜSD Metzner-Dienste in Leuna, geführt von Dieter Metzner, bietet umfassende Beratung in betrieblicher Arbeitssicherheit, Anlagensicherheit, Umweltschutz und Brand- und Katastrophenschutz.

Arbeitssicherheitsdienst von Dieter Metzner (ÜSD Metzner-Dienste) in Leuna mit Schwerpunkt auf Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Schulungen für Kran- und Gabelstaplerführer. Vermutlich identisch mit dem Eintrag "Metzner Dieter".

Arbeitsschutz Leuna - Pflichten für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber in Leuna (Sachsen-Anhalt) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 2 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Leuna und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen - von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.

Sicherheitsfachkraft Leuna beauftragen

Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Leuna können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber

Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Leuna?

Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Wer einer Anordnung der Aufsicht zuwiderhandelt, riskiert bis zu 30.000 € (§25 ArbSchG). Ab 2026 haben die Behörden jährlich mindestens 5 % der Betriebe zu besichtigen (§21 Abs. 1a ArbSchG).

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Zuständige Aufsichtsbehörde für Leuna

Die Einhaltung der Arbeitsschutzpflichten in Leuna überwacht die staatliche Arbeitsschutzbehörde in Sachsen-Anhalt. Bei einer Kontrolle prüft sie unter anderem, ob eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt ist und die Gefährdungsbeurteilung aktuell vorliegt.

Übersicht: Alle Arbeitsschutzbehörden in Sachsen-Anhalt

SiFa nach Leistung in Sachsen-Anhalt

Häufige Fragen zu SiFa in Leuna

Arbeitsschutz-Ratgeber für Arbeitgeber in Leuna

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