Sicherheitsfachkraft Schmelz
Saarland
1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Schmelz. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Schmelz — 1 SiFa-Anbieter
Das Ingenieurbüro von Dipl.-Ing. Heinz Pusse ist seit 1999 auf Baustellenkoordination (SiGeKo) und Arbeitssicherheit spezialisiert. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit und zertifizierter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator betreut das Büro namhafte Unternehmen im Saarland und darüber hinaus. Zum Leistungsangebot gehören auch Schulungen sowie Beratung bei Asbest- und Schimmelsanierungen nach TRGS 519.
Arbeitsschutz Schmelz — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Schmelz (Saarland) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Schmelz und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Schmelz beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Schmelz können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Schmelz?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)