Sicherheitsfachkraft Werben
Brandenburg
1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Werben. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
Karte wird geladen...
Arbeitsschutz Werben — 1 SiFa-Anbieter
Das Ingenieurbüro von Dipl.-Ing. (FH) Mario Kayser in Werben (Spreewald) ist auf Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz spezialisiert und wird von einem Mitglied der Brandenburgischen Ingenieurkammer geführt. Als beratender Ingenieur und VDSI-Mitglied betreut Herr Kayser Unternehmen in der Region Spree-Neiße bei der Umsetzung gesetzlicher Arbeitsschutzanforderungen. Das Büro bietet ein breites Spektrum an SiFa-Dienstleistungen, darunter Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Begehungen.
Arbeitsschutz Werben — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Werben (Brandenburg) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Werben und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Werben beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Werben können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Werben?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
- Anonyme COPSOQ-Befragung — GDA-konform & BAuA-empfohlen
- Automatische Auswertung, Maßnahmenplanung, prüffester PDF-Bericht
- In 3 Minuten startklar. Ab 699 € einmalig. Kein Abo-Vertrag.
30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)