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Sicherheitsfachkraft Werben

Brandenburg

1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Werben: externe SiFa für die sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2, Arbeitsschutz-Beratung und Gefährdungsbeurteilung. Finden Sie den passenden Anbieter für Ihr Unternehmen.

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Arbeitsschutz Werben - 1 SiFa-Anbieter

Das Ingenieurbüro von Dipl.-Ing. (FH) Mario Kayser in Werben (Spreewald) ist auf Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz spezialisiert und wird von einem Mitglied der Brandenburgischen Ingenieurkammer geführt. Als beratender Ingenieur und VDSI-Mitglied betreut Herr Kayser Unternehmen in der Region Spree-Neiße bei der Umsetzung gesetzlicher Arbeitsschutzanforderungen. Das Büro bietet ein breites Spektrum an SiFa-Dienstleistungen, darunter Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Begehungen.

Arbeitsschutz Werben - Pflichten für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber in Werben (Brandenburg) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Werben und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen - von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.

Sicherheitsfachkraft Werben beauftragen

Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Werben können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber

Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Werben?

Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Wer einer Anordnung der Aufsicht zuwiderhandelt, riskiert bis zu 30.000 € (§25 ArbSchG). Ab 2026 haben die Behörden jährlich mindestens 5 % der Betriebe zu besichtigen (§21 Abs. 1a ArbSchG).

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Zuständige Aufsichtsbehörde für Werben

Die Einhaltung der Arbeitsschutzpflichten in Werben überwacht die staatliche Arbeitsschutzbehörde in Brandenburg. Bei einer Kontrolle prüft sie unter anderem, ob eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt ist und die Gefährdungsbeurteilung aktuell vorliegt.

Übersicht: Alle Arbeitsschutzbehörden in Brandenburg

SiFa nach Leistung in Brandenburg

Häufige Fragen zu SiFa in Werben

Arbeitsschutz-Ratgeber für Arbeitgeber in Werben

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