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Sicherheitsfachkraft Uebigau-Wahrenbrück

Brandenburg

1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Uebigau-Wahrenbrück: externe SiFa für die sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2, Arbeitsschutz-Beratung und Gefährdungsbeurteilung. Finden Sie den passenden Anbieter für Ihr Unternehmen.

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Arbeitsschutz Uebigau-Wahrenbrück - 1 SiFa-Anbieter

Jacob Heidrun Büro für Arbeitssicherheit

Uebigau-Wahrenbrück, 04938

Das Büro für Arbeitssicherheit von Heidrun Jacob in Uebigau-Wahrenbrück bietet seit 2004 Beratung in Arbeitsschutz, Brandschutz, Elektrosicherheit und Gefahrstoffsicherheit.

Arbeitsschutz Uebigau-Wahrenbrück - Pflichten für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber in Uebigau-Wahrenbrück (Brandenburg) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Uebigau-Wahrenbrück und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen - von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.

Sicherheitsfachkraft Uebigau-Wahrenbrück beauftragen

Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Uebigau-Wahrenbrück können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber

Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Uebigau-Wahrenbrück?

Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Wer einer Anordnung der Aufsicht zuwiderhandelt, riskiert bis zu 30.000 € (§25 ArbSchG). Ab 2026 haben die Behörden jährlich mindestens 5 % der Betriebe zu besichtigen (§21 Abs. 1a ArbSchG).

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Zuständige Aufsichtsbehörde für Uebigau-Wahrenbrück

Die Einhaltung der Arbeitsschutzpflichten in Uebigau-Wahrenbrück überwacht die staatliche Arbeitsschutzbehörde in Brandenburg. Bei einer Kontrolle prüft sie unter anderem, ob eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt ist und die Gefährdungsbeurteilung aktuell vorliegt.

Übersicht: Alle Arbeitsschutzbehörden in Brandenburg

SiFa nach Leistung in Brandenburg

Häufige Fragen zu SiFa in Uebigau-Wahrenbrück

Arbeitsschutz-Ratgeber für Arbeitgeber in Uebigau-Wahrenbrück

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