Sicherheitsfachkraft Deutschlandweit
Berlin
6 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Deutschlandweit: externe SiFa für die sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2, Arbeitsschutz-Beratung und Gefährdungsbeurteilung. Finden Sie den passenden Anbieter für Ihr Unternehmen.
Karte wird geladen...
Arbeitsschutz Deutschlandweit - 6 SiFa-Anbieter
Buller Safety Plus
Fürth, 90765
Buller Safety Plus unterstützt Unternehmen als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2 sowie bei Gefährdungsbeurteilungen, Arbeitsschutzorganisation, Brand- und Explosionsschutz, Gefahrstoffmanagement und Schulungen. Inhaber Andreas Buller, M.Eng. Sicherheitstechnik, betreut Unternehmen mit regionalem Schwerpunkt in der Metropolregion Nürnberg sowie deutschlandweit.
ASH! Arbeitsschutzhelfer® GmbH
Bad Dürkheim, 67098
Partner für Dienstleistungen im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit aus Bad Dürkheim. Prüfung von Anschlageinrichtungen auf Dachflächen gem. DGUV 201-056, Dachinspektionen und Regalprüfungen.
Dr. Klein save-solutions
Berlin, 10437
Arbeitsschutz fusioniert mit Biosicherheit. Berlin based & deutschlandweit für Healthcare, Life Sciences, Klinik. Fokus auf Biostoffe, Gefahrstoffe, Gentechnik, Laser, Radionuklide.
SECUMA Consulting GmbH
Blaubeuren, 89143
Dienstleistungen im Bereich Arbeitssicherheit aus Blaubeuren.
ProSafeCon GmbH
Düsseldorf, 40237
ProSafeCon ist eine spezialisierte Unternehmensberatung, die Unternehmen deutschlandweit in allen Fragen rund um Arbeitssicherheit, Brandschutz, Gefahrgut, Gefahrstoff und Abfallmanagement betreut. Mit einem breiten Portfolio aus Beratung, Schulungen, Begehungen, Gefährdungsbeurteilungen und digitalen Compliance-Lösungen decken wir das vollständige Spektrum ab – alles aus einer Hand, mit einem Ansprechpartner. Unsere transparenten Budgetpreise sorgen für volle Planungssicherheit, ohne versteckte Kosten. Ob Einzelunternehmen oder Konzern – ProSafeCon übernimmt Verantwortung, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Fireschutz GmbH - brandschutzzentrale
Bielefeld, 33602
Digitale Plattform für betrieblichen Brandschutz und Arbeitssicherheit, spezialisiert auf Schulungen, Services, Feuerlöscher, Defibrillatoren und Erste Hilfe.
Arbeitsschutz Deutschlandweit - Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Deutschlandweit (Berlin) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 6 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Deutschlandweit und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen - von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Deutschlandweit beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Deutschlandweit können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Deutschlandweit?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Wer einer Anordnung der Aufsicht zuwiderhandelt, riskiert bis zu 30.000 € (§25 ArbSchG). Ab 2026 haben die Behörden jährlich mindestens 5 % der Betriebe zu besichtigen (§21 Abs. 1a ArbSchG).
- Anonyme Befragung nach den 6 GDA-Merkmalsbereichen - rechtssicher
- Automatische Auswertung, Maßnahmenplanung, prüffester PDF-Bericht
- In 3 Minuten startklar. Ab 699 € einmalig pro Befragungswelle. Kein Abo-Vertrag.
30.000 €
Höchstbußgeld bei Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare Anordnung nach §22 Abs. 3 (§25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und Abs. 2 ArbSchG), in den übrigen Fällen bis 5.000 €
5 %
Mindestbesichtigungsquote der Behörden ab 2026 (§21 Abs. 1a ArbSchG)
Zuständige Aufsichtsbehörde für Deutschlandweit
Die Einhaltung der Arbeitsschutzpflichten in Deutschlandweit überwacht die staatliche Arbeitsschutzbehörde in Berlin. Bei einer Kontrolle prüft sie unter anderem, ob eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt ist und die Gefährdungsbeurteilung aktuell vorliegt.
Übersicht: Alle Arbeitsschutzbehörden in Berlin