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Sicherheitsfachkraft Wietzendorf

Niedersachsen

2 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Wietzendorf. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.

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Arbeitsschutz Wietzendorf — 2 SiFa-Anbieter

Altmann Arbeitssicherheit und Gesundheit in Wietzendorf bietet Arbeitsschutzprodukte sowie Ausrüstung für Feuerwehr und Rettungsdienst an.

Altmann Arbeitssicherheit und Gesundheit in Wietzendorf bietet Arbeitsschutzprodukte sowie Ausrüstung für Feuerwehr und Rettungsdienst an. (Duplikat-Eintrag, identisch mit Altmann Arbeitssicherheit und Gesundheit.)

Arbeitsschutz Wietzendorf — Pflichten für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber in Wietzendorf (Niedersachsen) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 2 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Wietzendorf und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.

Sicherheitsfachkraft Wietzendorf beauftragen

Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Wietzendorf können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber

Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Wietzendorf?

Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.

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SiFa nach Leistung in Niedersachsen

Häufige Fragen zu SiFa in Wietzendorf

Arbeitsschutz-Ratgeber für Arbeitgeber in Wietzendorf

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