Sicherheitsfachkraft Sulingen
Niedersachsen
1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Sulingen. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Sulingen — 1 SiFa-Anbieter
Sascha Harms
Sulingen, 27232
Sascha Harms ist als Fachkraft für Arbeitssicherheit in Sulingen-Stehlen (Niedersachsen) tätig und bietet externe Sicherheitsfachkraft-Leistungen für Unternehmen an. Zu seinen Tätigkeitsbereichen zählen Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Elektrotechnik sowie die Erstellung von Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen. Darüber hinaus bietet er Unterstützung im Qualitäts- und GMP-Management an.
Arbeitsschutz Sulingen — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Sulingen (Niedersachsen) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Sulingen und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Sulingen beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Sulingen können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Sulingen?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)