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Sicherheitsfachkraft Region Hannover

Niedersachsen

1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Region Hannover: externe SiFa für die sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2, Arbeitsschutz-Beratung und Gefährdungsbeurteilung. Finden Sie den passenden Anbieter für Ihr Unternehmen.

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Arbeitsschutz Region Hannover - 1 SiFa-Anbieter

Sicherheitsingenieur Fricke Logo

Sicherheitsingenieur Fricke aus Hannover bietet Leistungen als Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo). Sirko Fricke ist seit 2026 selbstständig im Arbeitsschutz tätig. Der Bereich Brandschutz folgt im Laufe des Jahres.

Arbeitsschutz Region Hannover - Pflichten für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber in Region Hannover (Niedersachsen) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Region Hannover und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen - von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.

Sicherheitsfachkraft Region Hannover beauftragen

Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Region Hannover können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber

Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Region Hannover?

Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Wer einer Anordnung der Aufsicht zuwiderhandelt, riskiert bis zu 30.000 € (§25 ArbSchG). Ab 2026 haben die Behörden jährlich mindestens 5 % der Betriebe zu besichtigen (§21 Abs. 1a ArbSchG).

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Zuständige Aufsichtsbehörde für Region Hannover

Die Einhaltung der Arbeitsschutzpflichten in Region Hannover überwacht die staatliche Arbeitsschutzbehörde in Niedersachsen. Bei einer Kontrolle prüft sie unter anderem, ob eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt ist und die Gefährdungsbeurteilung aktuell vorliegt.

Übersicht: Alle Arbeitsschutzbehörden in Niedersachsen

SiFa nach Leistung in Niedersachsen

Häufige Fragen zu SiFa in Region Hannover

Arbeitsschutz-Ratgeber für Arbeitgeber in Region Hannover

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