Sicherheitsfachkraft Quakenbrück
Niedersachsen
1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Quakenbrück. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Quakenbrück — 1 SiFa-Anbieter
Wessel Dieter Dipl.-Ing.
Quakenbrück
Dipl.-Ing. Dieter Wessel ist ein freiberuflicher Sicherheitsingenieur und Brandschutzbeauftragter mit Sitz in Quakenbrück im Artland. Er betreut Unternehmen als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und übernimmt die Funktion als SiGeKo gemäß Baustellenverordnung. Sein Leistungsspektrum umfasst Gefährdungsbeurteilungen, Regalprüfungen, Laserschutzbeauftragung, Brandschutzhelfer-Schulungen sowie Umwelt- und Arbeitsschutzmanagement.
Arbeitsschutz Quakenbrück — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Quakenbrück (Niedersachsen) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Quakenbrück und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Quakenbrück beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Quakenbrück können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Quakenbrück?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)