Sicherheitsfachkraft Neustadt am Rübenberge
Niedersachsen
1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Neustadt am Rübenberge: externe SiFa für die sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2, Arbeitsschutz-Beratung und Gefährdungsbeurteilung. Finden Sie den passenden Anbieter für Ihr Unternehmen.
Karte wird geladen...
Arbeitsschutz Neustadt am Rübenberge - 1 SiFa-Anbieter
Diplom-Ingenieur Timo Leifke
Neustadt am Rübenberge, 31535
Beratender Ingenieur und zertifizierter Sicherheitsingenieur für Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Brandschutz (Sachverständiger TÜV).
Arbeitsschutz Neustadt am Rübenberge - Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Neustadt am Rübenberge (Niedersachsen) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Neustadt am Rübenberge und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen - von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Neustadt am Rübenberge beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Neustadt am Rübenberge können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Neustadt am Rübenberge?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Wer einer Anordnung der Aufsicht zuwiderhandelt, riskiert bis zu 30.000 € (§25 ArbSchG). Ab 2026 haben die Behörden jährlich mindestens 5 % der Betriebe zu besichtigen (§21 Abs. 1a ArbSchG).
- Anonyme Befragung nach den 6 GDA-Merkmalsbereichen - rechtssicher
- Automatische Auswertung, Maßnahmenplanung, prüffester PDF-Bericht
- In 3 Minuten startklar. Ab 699 € einmalig pro Befragungswelle. Kein Abo-Vertrag.
30.000 €
Höchstbußgeld bei Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare Anordnung nach §22 Abs. 3 (§25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und Abs. 2 ArbSchG), in den übrigen Fällen bis 5.000 €
5 %
Mindestbesichtigungsquote der Behörden ab 2026 (§21 Abs. 1a ArbSchG)
Zuständige Aufsichtsbehörde für Neustadt am Rübenberge
Die Einhaltung der Arbeitsschutzpflichten in Neustadt am Rübenberge überwacht die staatliche Arbeitsschutzbehörde in Niedersachsen. Bei einer Kontrolle prüft sie unter anderem, ob eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt ist und die Gefährdungsbeurteilung aktuell vorliegt.
Übersicht: Alle Arbeitsschutzbehörden in Niedersachsen