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Sicherheitsfachkraft Lingen (Ems)

Niedersachsen

2 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Lingen (Ems): externe SiFa für die sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2, Arbeitsschutz-Beratung und Gefährdungsbeurteilung. Finden Sie den passenden Anbieter für Ihr Unternehmen.

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Arbeitsschutz Lingen (Ems) - 2 SiFa-Anbieter

Einrichtung der Kreishandwerkerschaft Emsland Mitte-Süd, die seit 1994 Betriebe aus Handwerk und Industrie in den Bereichen Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit betreut.

Vollausstatter fuer Handwerk und Industrie im Emsland mit ueber 12.000 m2 Flaeche. Sortiment umfasst Eisenwaren, Baubeschlaege, Werkzeuge, Maschinen, Arbeitsschutz und Betriebseinrichtungen.

Arbeitsschutz Lingen (Ems) - Pflichten für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber in Lingen (Ems) (Niedersachsen) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 2 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Lingen (Ems) und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen - von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.

Sicherheitsfachkraft Lingen (Ems) beauftragen

Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Lingen (Ems) können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber

Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Lingen (Ems)?

Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Wer einer Anordnung der Aufsicht zuwiderhandelt, riskiert bis zu 30.000 € (§25 ArbSchG). Ab 2026 haben die Behörden jährlich mindestens 5 % der Betriebe zu besichtigen (§21 Abs. 1a ArbSchG).

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Zuständige Aufsichtsbehörde für Lingen (Ems)

Die Einhaltung der Arbeitsschutzpflichten in Lingen (Ems) überwacht die staatliche Arbeitsschutzbehörde in Niedersachsen. Bei einer Kontrolle prüft sie unter anderem, ob eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt ist und die Gefährdungsbeurteilung aktuell vorliegt.

Übersicht: Alle Arbeitsschutzbehörden in Niedersachsen

SiFa nach Leistung in Niedersachsen

Häufige Fragen zu SiFa in Lingen (Ems)

Arbeitsschutz-Ratgeber für Arbeitgeber in Lingen (Ems)

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