Sicherheitsfachkraft Lindern (Oldenburg)
Niedersachsen
1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Lindern (Oldenburg). Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Lindern (Oldenburg) — 1 SiFa-Anbieter
Knurbein Arbeitsschutz KG Großhandel
Lindern (Oldenburg), 49699
Großhandel für persönliche Schutzausrüstung mit über 40 Jahren Erfahrung. Umfassendes Sortiment an Arbeitskleidung, Schutzbekleidung, Werkzeugen sowie Reinigungs- und Hygienebedarf für verschiedene Branchen.
Arbeitsschutz Lindern (Oldenburg) — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Lindern (Oldenburg) (Niedersachsen) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Lindern (Oldenburg) und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Lindern (Oldenburg) beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Lindern (Oldenburg) können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Lindern (Oldenburg)?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)