Sicherheitsfachkraft Burgwedel
Niedersachsen
2 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Burgwedel. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Burgwedel — 2 SiFa-Anbieter
KIND Arbeitssicherheit GmbH
Burgwedel, 30938
KIND Arbeitssicherheit GmbH mit Sitz in Großburgwedel bei Hannover ist ein 1990 gegründetes Unternehmen, das sich auf die Entwicklung und den Vertrieb von Schutzkleidung und Produkten für die Arbeitssicherheit spezialisiert hat.
Arbeitsmedizin Burgwedel AMB
Burgwedel, 30938
Betriebsärztlicher Dienst in Burgwedel mit Leistungen in Arbeitsmedizin, Gefährdungsbeurteilung und betrieblicher Gesundheitsförderung.
Arbeitsschutz Burgwedel — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Burgwedel (Niedersachsen) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 2 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Burgwedel und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Burgwedel beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Burgwedel können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Burgwedel?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)