Sicherheitsfachkraft Apelern
Niedersachsen
1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Apelern. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Apelern — 1 SiFa-Anbieter
SIGUS GmbH
Apelern, 31552
Die SIGUS GmbH ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Region Schaumburg, Hannover, Hameln, Minden und Nienburg. Das Unternehmen bietet externe sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2, Betriebsmittelprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 (E-Check) sowie maßgeschneiderte Arbeitsschutzkonzepte für Unternehmen und Vereine an. Als regionaler Dienstleister versteht sich SIGUS als verlässlicher Partner für alle Belange der Arbeitssicherheit.
Arbeitsschutz Apelern — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Apelern (Niedersachsen) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Apelern und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Apelern beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Apelern können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Apelern?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)