Sicherheitsfachkraft Georgsmarienhütte
Niedersachsen
1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Georgsmarienhütte. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Georgsmarienhütte — 1 SiFa-Anbieter
safetybase Plass
Georgsmarienhütte, 49124
safetybase Plass ist ein Dienstleister für Arbeitssicherheit mit Sitz in Georgsmarienhütte in Niedersachsen, der Unternehmen als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit betreut. Das Leistungsangebot umfasst die Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter, Brandschutzhelferausbildung, Gefährdungsbeurteilungen sowie die Beratung zu Gefahrstoffen.
Arbeitsschutz Georgsmarienhütte — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Georgsmarienhütte (Niedersachsen) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Georgsmarienhütte und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Georgsmarienhütte beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Georgsmarienhütte können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Georgsmarienhütte?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)