Die 5%-Prüfquote bezeichnet das Ziel der Arbeitsschutzbehörden, ab 2026 mindestens 5% aller Unternehmen jährlich auf die ordnungsgemäße Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung zu kontrollieren.
Hintergrund
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) hat für die Periode 2024-2029 das Schwerpunktprogramm "Psyche" definiert. Kernelemente:
- Erhöhte Kontrolldichte: Systematische Überprüfungen
- Mindestquote: 5% der Betriebe jährlich
- Fokus: Psychische Belastungen bei der Arbeit
Was wird geprüft?
Die Aufsichtsbehörden prüfen:
- Wurde eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt?
- Wurden psychische Belastungen einbezogen?
- Ist die Dokumentation vollständig?
- Wurden Maßnahmen abgeleitet?
- Wurde die Wirksamkeit geprüft?
Konsequenzen bei Mängeln
- Beratung: Bei geringen Mängeln
- Anordnungen: Bei erheblichen Mängeln
- Bußgelder: Bis zu 30.000 Euro
- Zwangsmaßnahmen: Bei Nichtbefolgung
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