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Rechtliche Grundlagen

Prüfquote 5% (ab 2026)

Ab 2026 werden mindestens 5% aller Unternehmen auf die Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung geprüft.

Die 5%-Prüfquote bezeichnet das Ziel der Arbeitsschutzbehörden, ab 2026 mindestens 5% aller Unternehmen jährlich auf die ordnungsgemäße Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung zu kontrollieren.

Hintergrund

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) hat für die Periode 2024-2029 das Schwerpunktprogramm "Psyche" definiert. Kernelemente:

  • Erhöhte Kontrolldichte: Systematische Überprüfungen
  • Mindestquote: 5% der Betriebe jährlich
  • Fokus: Psychische Belastungen bei der Arbeit

Was wird geprüft?

Die Aufsichtsbehörden prüfen:

  • Wurde eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt?
  • Wurden psychische Belastungen einbezogen?
  • Ist die Dokumentation vollständig?
  • Wurden Maßnahmen abgeleitet?
  • Wurde die Wirksamkeit geprüft?

Konsequenzen bei Mängeln

  • Beratung: Bei geringen Mängeln
  • Anordnungen: Bei erheblichen Mängeln
  • Bußgelder: Bis zu 30.000 Euro
  • Zwangsmaßnahmen: Bei Nichtbefolgung

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Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet die 5%-Prüfquote ab 2026?

Ab 2026 werden die Arbeitsschutzbehörden mindestens 5% aller Unternehmen jährlich auf die ordnungsgemäße Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung kontrollieren.

Was passiert bei einer Prüfung?

Die Behörde prüft, ob eine vollständige und dokumentierte Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen vorliegt. Bei Mängeln können Anordnungen oder Bußgelder folgen.

Welche Bußgelder drohen?

Bei Verstößen gegen die Gefährdungsbeurteilungspflicht können Bußgelder bis zu 30.000 Euro verhängt werden.