Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren zur Wiedereingliederung von Beschäftigten nach längerer Krankheit. Es ist in §167 Abs. 2 SGB IX geregelt.
Gesetzliche Pflicht
BEM ist Pflicht, wenn Beschäftigte:
- Innerhalb von 12 Monaten
- Länger als 6 Wochen (42 Tage) arbeitsunfähig waren
- Ununterbrochen oder wiederholt
Ziele des BEM
- Überwindung der Arbeitsunfähigkeit
- Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit
- Erhalt des Arbeitsplatzes
- Vermeidung von Frühverrentung
Ablauf
- Kontaktaufnahme durch Arbeitgeber
- Einladung zum BEM-Gespräch (freiwillig!)
- Erstgespräch zur Situationsanalyse
- Maßnahmenplanung gemeinsam entwickeln
- Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen
- Evaluation und Nachverfolgung
Freiwilligkeit für Beschäftigte
- Teilnahme ist freiwillig
- Ablehnung ohne negative Konsequenzen
- Datenschutz wird gewahrt
- Betriebsrat/Vertrauensperson kann teilnehmen
BEM und psychische Erkrankungen
Bei psychischen Erkrankungen besonders wichtig:
- Sensible Gesprächsführung
- Entstigmatisierung
- Anpassung der Arbeitsbedingungen
- Verbindung zur Gefährdungsbeurteilung