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Betriebliches Gesundheitsmanagement BEM

BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement)

Gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren zur Wiedereingliederung nach längerer Krankheit (§167 SGB IX).

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren zur Wiedereingliederung von Beschäftigten nach längerer Krankheit. Es ist in §167 Abs. 2 SGB IX geregelt.

Gesetzliche Pflicht

BEM ist Pflicht, wenn Beschäftigte:

  • Innerhalb von 12 Monaten
  • Länger als 6 Wochen (42 Tage) arbeitsunfähig waren
  • Ununterbrochen oder wiederholt

Ziele des BEM

  • Überwindung der Arbeitsunfähigkeit
  • Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit
  • Erhalt des Arbeitsplatzes
  • Vermeidung von Frühverrentung

Ablauf

  1. Kontaktaufnahme durch Arbeitgeber
  2. Einladung zum BEM-Gespräch (freiwillig!)
  3. Erstgespräch zur Situationsanalyse
  4. Maßnahmenplanung gemeinsam entwickeln
  5. Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen
  6. Evaluation und Nachverfolgung

Freiwilligkeit für Beschäftigte

  • Teilnahme ist freiwillig
  • Ablehnung ohne negative Konsequenzen
  • Datenschutz wird gewahrt
  • Betriebsrat/Vertrauensperson kann teilnehmen

BEM und psychische Erkrankungen

Bei psychischen Erkrankungen besonders wichtig:

  • Sensible Gesprächsführung
  • Entstigmatisierung
  • Anpassung der Arbeitsbedingungen
  • Verbindung zur Gefährdungsbeurteilung

Verwandte Suchbegriffe

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Häufig gestellte Fragen

Was ist BEM?

BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren zur Wiedereingliederung nach längerer Krankheit. Es muss angeboten werden, wenn Beschäftigte mehr als 6 Wochen innerhalb von 12 Monaten arbeitsunfähig waren.

Ist die Teilnahme am BEM Pflicht?

Nein, für Beschäftigte ist die Teilnahme freiwillig. Der Arbeitgeber muss BEM anbieten, aber eine Ablehnung hat keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen.

Ab wann muss BEM angeboten werden?

BEM muss angeboten werden, wenn Beschäftigte innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen (42 Tage) ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren.