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Rechtliche Grundlagen ArbZG

ArbZG (Arbeitszeitgesetz)

Regelt Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten.

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die Arbeitszeit in Deutschland und schützt Beschäftigte vor Überlastung durch zu lange oder ungünstige Arbeitszeiten.

Zentrale Regelungen

§3 Arbeitszeit:

  • Maximal 8 Stunden werktäglich
  • Verlängerung auf 10 Stunden möglich
  • Ausgleich innerhalb von 6 Monaten

§4 Ruhepausen:

  • 30 Minuten bei 6-9 Stunden Arbeit
  • 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden
  • Aufteilung in 15-Minuten-Blöcke möglich

§5 Ruhezeit:

  • Mindestens 11 Stunden zwischen Arbeitsende und -beginn

§6 Nacht- und Schichtarbeit:

  • Besondere Schutzvorschriften
  • Arbeitsmedizinische Untersuchungen

Relevanz für psychische Belastung

Arbeitszeitfaktoren mit Einfluss auf psychische Belastung:

  • Überstunden: Chronische Überlastung
  • Schichtarbeit: Störung des Biorhythmus
  • Ständige Erreichbarkeit: Keine Erholung
  • Pausengestaltung: Regeneration während der Arbeit
  • Work-Life-Balance: Vereinbarkeit Beruf/Privatleben

Erfassung in der GBU Psych

Die psychische Gefährdungsbeurteilung sollte Arbeitszeitfaktoren erfassen:

  • Regelmäßige Überstunden
  • Flexibilitätsanforderungen
  • Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit
  • Pausenmöglichkeiten in der Praxis

Verwandte Suchbegriffe

ArbZGArbeitszeitgesetzArbeitszeitPausenWork-Life-Balance

Häufig gestellte Fragen

Wie lange darf man maximal arbeiten?

Nach dem ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf 10 Stunden ist möglich, wenn innerhalb von 6 Monaten ein Ausgleich erfolgt.

Welche Pausen sind gesetzlich vorgeschrieben?

Bei 6-9 Stunden Arbeit sind 30 Minuten Pause vorgeschrieben, bei mehr als 9 Stunden 45 Minuten. Die Pause kann in 15-Minuten-Blöcke aufgeteilt werden.

Wie hängen Arbeitszeit und psychische Belastung zusammen?

Lange Arbeitszeiten, Überstunden und fehlende Erholungszeiten sind wesentliche Faktoren für psychische Belastung und sollten in der Gefährdungsbeurteilung erfasst werden.

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