Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) konkretisiert die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes für die Gestaltung von Arbeitsstätten.
Relevanz für psychische Belastung
Die ArbStättV adressiert mehrere Faktoren, die psychische Belastungen beeinflussen:
- Berücksichtigung psychischer Belastung
- Einbeziehung bei der Arbeitsplatzgestaltung
Anhang: Anforderungen an Arbeitsstätten:
- Beleuchtung und Sichtverbindung nach außen
- Raumtemperatur und Lüftung
- Lärm und akustische Gestaltung
- Verkehrswege und Fluchtwege
- Pausen- und Bereitschaftsräume
Verbindung zu psychischen Belastungsfaktoren
Die Arbeitsumgebung nach ArbStättV beeinflusst direkt:
- Konzentrationsfähigkeit (Lärm, Beleuchtung)
- Wohlbefinden (Raumklima, Gestaltung)
- Soziale Kontakte (Raumaufteilung, Pausenräume)
- Stresserleben (Enge, Unordnung)
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Die ASR konkretisieren die ArbStättV:
- ASR A3.4: Beleuchtung
- ASR A3.5: Raumtemperatur
- ASR A3.7: Lärm
Integration in SafeMind
SafeMind erfasst im Bereich "Arbeitsumgebung" alle relevanten Faktoren der ArbStättV und ermöglicht eine integrierte Betrachtung.