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Gesetzlich vorgeschrieben seit 2013

Psychische Gefährdungsbeurteilung
Digital & Rechtssicher

Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht nach ArbSchG §5 einfach und effizient. Mit SafeMind führen Sie die psychische Gefährdungsbeurteilung in wenigen Tagen statt Wochen durch – DSGVO-konform, anonym und behördengerecht dokumentiert.

5%

From 2026, authorities must inspect 5 % of all companies annually (§ 21 ArbSchG) – a tenfold increase. The supervisory focus: psychological risk assessment.

How authorities inspect → Inspection checklist →

Was ist eine psychische Gefährdungsbeurteilung?

Die systematische Erfassung und Bewertung aller psychischen Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz – eine Pflicht für jeden Arbeitgeber.

Definition nach ArbSchG §5

Die psychische Gefährdungsbeurteilung (kurz: GB Psych oder GBU Psych) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Analyse, bei der psychische Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz systematisch erfasst, bewertet und dokumentiert werden.

Im Unterschied zur allgemeinen Gefährdungsbeurteilung, die sich auf physische Gefahren konzentriert, fokussiert die GB Psych auf Faktoren wie Stress, Überlastung, Konflikte und ungünstige Arbeitsbedingungen.

Die 6 Gestaltungsbereiche (GDA)

  • 1
    Arbeitsinhalte/-aufgabe

    Monotonie, Zeitdruck, hohe Verantwortung, emotionale Belastung

  • 2
    Arbeitsorganisation

    Arbeitsabläufe, Unterbrechungen, fehlende Informationen

  • 3
    Arbeitszeit

    Schichtarbeit, Überstunden, Pausenregelungen, Erreichbarkeit

  • 4
    Soziale Beziehungen

    Führungsverhalten, Konflikte, mangelnde Unterstützung

  • 5
    Arbeitsmittel

    Software, Werkzeuge, Geräte, Arbeitsmaterialien

  • 6
    Arbeitsumgebung

    Lärm, Beleuchtung, Ergonomie, räumliche Enge

Gesetzliche Pflicht nach ArbSchG §5

Seit 2013 verpflichtend – ohne Ausnahme für alle deutschen Arbeitgeber.

Seit 2013 verpflichtend

Mit der Novellierung des ArbSchG wurde die psychische Belastung explizit als zu beurteilende Gefährdung aufgenommen.

Anordnung, dann Bußgeld bis 30.000 EUR

Die Behörde ordnet zunächst nach §22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung mit Frist an. Erst die Zuwiderhandlung gegen diese Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit nach §25 ArbSchG. Hinzu kommt die Haftung bei Unfällen.

Arbeitgeber-Verantwortung

Die Geschäftsführung trägt die Verantwortung – Delegation ist möglich, die Haftung bleibt bestehen.

Wichtig: Es gibt keine Ausnahmen – auch nicht für Kleinbetriebe, Start-ups oder bestimmte Branchen!

Die Mindestbesichtigungsquote ab 2026

Die staatlichen Arbeitsschutzbehörden der Länder haben ab dem Kalenderjahr 2026 jährlich mindestens 5 Prozent der im Land vorhandenen Betriebe zu besichtigen (§21 Abs. 1a ArbSchG). Zuständig ist die Gewerbeaufsicht.

5%

Mindestbesichtigungsquote

der im Land vorhandenen Betriebe je Jahr, §21 Abs. 1a ArbSchG. Pflichtquote der Behörden, keine Prüfwahrscheinlichkeit für den einzelnen Betrieb.

Bis zu 30.000 € Bußgeld

bei Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare Anordnung nach §22 Abs. 3 ArbSchG (§25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und Abs. 2), in den übrigen Fällen des §25 bis 5.000 €

Was ändert sich?

  • Mindestbesichtigungsquote von 5 Prozent je Land und Jahr
  • GB Psych wird gezielt nachgefragt
  • Bußgeld erst bei Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung

So sind Sie vorbereitet

  • GB Psych jetzt durchführen
  • Rechtssichere Dokumentation nutzen
  • GDA-konforme Methodik einsetzen

Vorteile gegenüber manueller Durchführung

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Kriterium
SafeMind SafeMind
Excel/EigenlösungExt. Berater
Einrichtungszeit3 Minuten2-4 Wochen4-8 Wochen
KostenAb 699 EUR einmalig je BefragungswelleInterne ArbeitszeitProjektpreis auf Anfrage
RechtssicherheitGarantiertRisikobehaftetAbhängig vom Berater
Anonymität100% automatischSchwer umsetzbarEingeschränkt
Mehrsprachigkeit15+ SprachenManuellAufpreis
Automatische AuswertungJa, sofortManuellManuell
Behörden-DokumentationPDF-ExportSelbst erstellenSelbst erstellen
Updates bei GesetzesänderungenAutomatischSelbst pflegenAufpreis

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Plus: Sofortige Rechtssicherheit statt wochenlanger Eigenarbeit

GDA Logo

Vorgehen nach der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)

7 essenzielle Schritte für eine erfolgreiche Umsetzung

1

Festlegen von Tätigkeitsbereichen

Definition aller zu beurteilenden Arbeitsplätze und Bereiche

2

Ermittlung

Systematische Erfassung psychischer Belastungsfaktoren

3

Beurteilung

Bewertung der ermittelten Gefährdungen und Risiken

4

Maßnahmen

Entwicklung und Umsetzung konkreter Präventionsmaßnahmen

5

Wirksamkeitskontrolle

Überprüfung der Wirksamkeit implementierter Maßnahmen

6

Dokumentation

Vollständige und rechtssichere Dokumentation aller Schritte

7

Fortschreibung

Regelmäßige Aktualisierung und Anpassung der Beurteilung

Ihre Maßnahmen.
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✓ SafeMind

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Häufige Fragen zur psychischen Gefährdungsbeurteilung

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