E-Mail-Flut, Dauermeetings, Homeoffice-Stress – Bürobeschäftigte gelten intern oft als „nicht gefährdet". Doch das Gesetz kennt diese Ausnahme nicht: §5 ArbSchG gilt für jedes Unternehmen, ab dem ersten Mitarbeiter.
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Das Wichtigste in Kürze
§5 ArbSchG verpflichtet jeden Arbeitgeber – auch im Büro und in der Verwaltung – zur psychischen Gefährdungsbeurteilung. 15 Millionen Bürobeschäftigte in Deutschland sind betroffen, 34 % berichten von psychischer Überlastung (BAuA). Fehlt die Dokumentation: bis zu 30.000 € Bußgeld. SafeMind erledigt die vollständige GB Psych inklusive Homeoffice-Modul in 3 Min. Setup + 12 Min. Befragung – komplett remote.
Der GDA-Leitfaden unterscheidet vier Belastungsbereiche: Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen und Arbeitsumgebung. In Büro- und Verwaltungsberufen sind alle vier – oft unsichtbar – stark ausgeprägt.
Der durchschnittliche Büromitarbeiter empfängt täglich über 120 E-Mails und schaltet zwischen bis zu 30 Anwendungen täglich. Diese kognitive Dauerbelastung ist klinisch als psychischer Stressor anerkannt.
Wenn Zuständigkeiten unklar sind, Prioritäten sich täglich ändern und Verantwortung diffus bleibt, entsteht chronische Unsicherheit. Der GDA-Leitfaden nennt „Handlungs- und Entscheidungsspielraum" als zentralen Belastungsfaktor.
Die Grenze zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmt. Nach-Feierabend-E-Mails, Slack-Nachrichten am Wochenende und fehlende Abschaltroutinen führen zu chronischer Erholungsunfähigkeit.
Studien zeigen: Bürobeschäftigte werden im Durchschnitt alle 11 Minuten unterbrochen. Die Rückkehr zur Fokusarbeit dauert bis zu 23 Minuten. Dauermeetings ohne klaren Mehrwert gelten als Hauptbelastungsquelle.
Nicht nur Überforderung macht krank. Monotone Tätigkeiten, fehlende Entwicklungsmöglichkeiten und das Gefühl, nichts Sinnvolles beizutragen, sind psychisch genauso belastend wie Überstressung.
Soziale Konflikte im Büro, mangelnde Wertschätzung und autoritäre oder passive Führung gehören zu den stärksten Prädiktoren für psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz.
§5 Abs. 3 ArbSchG nennt ausdrücklich „psychische Belastungen bei der Arbeit" als zu beurteilenden Gefährdungsfaktor. Das bedeutet: Auch Büro- und Verwaltungsbetriebe müssen alle oben genannten Belastungsarten systematisch erfassen, bewerten, Maßnahmen ableiten und die Ergebnisse dokumentieren. Die GDA-Leitlinien konkretisieren das Verfahren – SafeMind ist exakt darauf ausgerichtet.
Alle – aber jeder Betriebstyp hat eigene Belastungsschwerpunkte, die in der GB Psych abgebildet sein müssen.
Nicht aufgeführt? §5 ArbSchG gilt für alle Büro- und Verwaltungsbetriebe – von der Arztpraxis bis zum Konzern-Headquarter.
Pro Verstoß, bei Wiederholung unbegrenzt wiederholbar. Gilt für jeden Arbeitgeber – egal ob 5 oder 500 Bürostühle.
Jedes 20. Unternehmen wird geprüft. Bürobetriebe werden dabei nicht ausgespart – die Quote gilt branchenübergreifend.
Bei Burnout-Ausfällen oder psychisch bedingten Arbeitsunfähigkeiten kann fehlende GB Psych als Organisationsverschulden gewertet werden.
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