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Gesetze & Verordnungen
Die rechtliche Grundlage für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Deutschland — Paragraphen direkt verlinkt, kein Umweg über Themenseiten.
§ 5 ArbSchG — Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Pflicht des Arbeitgebers zur Gefährdungsbeurteilung. Abs. 3 Nr. 6 nennt seit 2013 explizit psychische Belastungen als zu beurteilenden Faktor.
Bundesministerium der Justiz · 2013 (psychische Belastung)§ 6 ArbSchG — Dokumentation
Verpflichtung zur Dokumentation des Ergebnisses, der festgelegten Maßnahmen und ihrer Wirksamkeitskontrolle.
Bundesministerium der Justiz§ 13 ArbSchG — Verantwortliche Personen
Wer im Betrieb verantwortlich ist (Arbeitgeber, Führungskräfte, beauftragte Personen).
Bundesministerium der Justiz§ 21 ArbSchG — Aufsichtsbehörden & Prüfquote
Pflicht der Länder zur Aufsicht. Grundlage des GDA-Arbeitsprogramms und der 5%-Prüfquote ab 2026.
Bundesministerium der Justiz§ 25 ArbSchG — Bußgeldvorschriften
Bußgeld bis 30.000 € bei Verstößen, u. a. fehlender oder unvollständiger Gefährdungsbeurteilung.
Bundesministerium der Justiz§ 26 ArbSchG — Strafvorschriften
Vorsätzliche Wiederholungsverstöße können strafrechtlich verfolgt werden.
Bundesministerium der JustizArbStättV — Arbeitsstättenverordnung
Konkrete Anforderungen an Arbeitsstätten — Lärm, Beleuchtung, Raumtemperatur, Bildschirmarbeit. Querverweis aus § 3 ArbStättV auf die GB.
Bundesministerium der JustizBetrSichV — Betriebssicherheitsverordnung
Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln.
Bundesministerium der JustizDGUV Vorschrift 2 — Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Einsatzzeiten und Aufgaben der SiFa und Betriebsärzte. Direkt relevant für die Mitwirkung an der GB Psych.
Deutsche Gesetzliche UnfallversicherungBildscharbV — Bildschirmarbeitsverordnung (außer Kraft, in ArbStättV überführt)
Historisch relevant — Anforderungen sind seit 2016 in der ArbStättV Anhang 6 integriert.
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