Kategorie 1 / 9
Gesetze & Verordnungen
Die rechtliche Grundlage für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Deutschland - Paragraphen direkt verlinkt, kein Umweg über Themenseiten.
§ 5 ArbSchG - Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Pflicht des Arbeitgebers zur Gefährdungsbeurteilung. Abs. 3 Nr. 6 nennt seit 2013 explizit psychische Belastungen als zu beurteilenden Faktor.
Bundesministerium der Justiz · 2013 (psychische Belastung)§ 6 ArbSchG - Dokumentation
Verpflichtung zur Dokumentation des Ergebnisses, der festgelegten Maßnahmen und ihrer Wirksamkeitskontrolle.
Bundesministerium der Justiz§ 13 ArbSchG - Verantwortliche Personen
Wer im Betrieb verantwortlich ist (Arbeitgeber, Führungskräfte, beauftragte Personen).
Bundesministerium der Justiz§ 21 ArbSchG - Aufsichtsbehörden & Mindestbesichtigungsquote
Pflicht der Länder zur Aufsicht. Abs. 1a verpflichtet die Behörden, ab 2026 jährlich mindestens 5 % der im Land vorhandenen Betriebe zu besichtigen.
Bundesministerium der Justiz§ 25 ArbSchG - Bußgeldvorschriften
Bußgeldvorschrift. Bis 30.000 € nur bei Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare Anordnung nach § 22 Abs. 3 (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. Abs. 2), in den übrigen Fällen bis 5.000 €.
Bundesministerium der Justiz§ 26 ArbSchG - Strafvorschriften
Strafvorschrift. Strafbar sind die beharrliche Wiederholung einer Ordnungswidrigkeit nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und die vorsätzliche Gefährdung von Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten. Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Bundesministerium der JustizArbStättV - Arbeitsstättenverordnung
Konkrete Anforderungen an Arbeitsstätten - Lärm, Beleuchtung, Raumtemperatur, Bildschirmarbeit. Querverweis aus § 3 ArbStättV auf die GB.
Bundesministerium der JustizBetrSichV - Betriebssicherheitsverordnung
Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln.
Bundesministerium der JustizDGUV Vorschrift 2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Einsatzzeiten und Aufgaben der SiFa und Betriebsärzte. Direkt relevant für die Mitwirkung an der GB Psych.
Deutsche Gesetzliche UnfallversicherungBildscharbV - Bildschirmarbeitsverordnung (außer Kraft, in ArbStättV überführt)
Historisch relevant - Anforderungen sind seit 2016 in der ArbStättV Anhang 6 integriert.
Bundesministerium der Justiz