🎉 Limited time: Save the 199€ setup fee - register now! Save now
GDA-konformer 7-Schritte-Prozess

Psychische Gefährdungsbeurteilung:
Ablauf in 7 Schritten

Kurzüberblick

Die psychische Gefährdungsbeurteilung folgt einem 7-stufigen Prozess nach den GDA-Leitlinien: Tätigkeiten festlegen → Belastungen ermitteln → Gefährdungen bewerten → Maßnahmen entwickeln → Maßnahmen umsetzen → Wirksamkeit kontrollieren → Dokumentation abschließen. Mit digitaler Unterstützung ist der gesamte Prozess in 1–2 Wochen abgeschlossen.

7
Schritte nach GDA
1–2 Wo.
Mit SafeMind
6
GDA-Gestaltungsbereiche

Die 7 Schritte im Detail

1

Tätigkeitsbereiche festlegen

1–2 Tage

Definieren Sie, welche Tätigkeitsbereiche und Arbeitsplätze beurteilt werden sollen. In größeren Unternehmen werden ähnliche Tätigkeiten zu Gruppen zusammengefasst, um den Aufwand zu reduzieren. Beziehen Sie den Betriebsrat (falls vorhanden) und die Fachkraft für Arbeitssicherheit in diese Planung ein.

💡 Tipp: Ähnliche Tätigkeiten können zu Gruppen zusammengefasst werden. Ein Unternehmen mit 50 Mitarbeitern aus 3 Abteilungen kann z. B. mit 3–5 Tätigkeitsgruppen arbeiten.
2

Belastungen ermitteln (Befragung)

1–2 Wochen

Erfassen Sie systematisch psychische Belastungsfaktoren in allen 6 GDA-Gestaltungsbereichen. Bewährt haben sich anonyme Mitarbeiterbefragungen – sie liefern valide Daten und schützen die Privatsphäre. Alternativ sind Beobachtungsinterviews, Workshop-Methoden oder Begehungen möglich.

💡 Wichtig: Die Befragung muss anonym sein. Eine Rücklaufquote von mindestens 70% ist für statistisch belastbare Ergebnisse anzustreben.
3

Gefährdungen bewerten

2–5 Tage

Bewerten Sie die ermittelten Belastungen nach Häufigkeit, Intensität und Dauer. Identifizieren Sie Handlungsfelder mit erhöhtem Handlungsbedarf. Die GDA-Leitlinien empfehlen dabei die Einschätzung: kein/geringer Handlungsbedarf – mittlerer Handlungsbedarf – hoher Handlungsbedarf.

💡 Der Schwellenwert bei COPSOQ liegt i. d. R. bei einer Abweichung von mehr als 10 Punkten vom Referenzwert (Skala 0–100).
4

Maßnahmen entwickeln

1–2 Wochen

Leiten Sie aus den Ergebnissen konkrete Schutzmaßnahmen ab. Bevorzugen Sie verhältnispräventive Maßnahmen (Veränderung der Arbeitsbedingungen) vor verhaltenspräventiven (Schulungen). Legen Sie für jede Maßnahme Verantwortlichkeit, Ressourcen und eine Frist fest.

💡 Maßnahmen-Beispiele: Einführung von Ruhezeiten (Arbeitszeit), Reduzierung von Arbeitsunterbrechungen durch Softwaretools (Arbeitsorganisation), Führungskräfteschulung (Soziale Beziehungen).
5

Maßnahmen umsetzen

Laufend

Setzen Sie die beschlossenen Maßnahmen innerhalb der vereinbarten Fristen um. Informieren Sie die betroffenen Mitarbeiter und Führungskräfte transparent über die Ergebnisse und geplanten Schritte. Tracking der Umsetzung ist essenziell.

💡 Eine transparente Kommunikation der Ergebnisse erhöht das Vertrauen der Mitarbeiter und die Akzeptanz der Maßnahmen.
6

Wirksamkeit kontrollieren

6–12 Monate nach Umsetzung

Überprüfen Sie, ob die umgesetzten Maßnahmen die gewünschte Wirkung erzielen. Möglich ist eine erneute Befragung (Vollerhebung oder Stichprobe) oder ein Workshop-Format. Das Ergebnis der Wirksamkeitskontrolle muss dokumentiert werden.

💡 Empfehlung: Wirksamkeitskontrolle nach 6–12 Monaten. Bei Maßnahmen mit unmittelbarer Wirkung (z. B. neue Software) früher, nach 3 Monaten.
7

Dokumentation abschließen

1–2 Tage

Dokumentieren Sie alle Schritte, Ergebnisse und Maßnahmen rechtssicher. Die Dokumentation muss der Gewerbeaufsicht auf Anfrage vorgelegt werden können. Aktualisieren Sie die Gefährdungsbeurteilung, wenn sich Arbeitsbedingungen wesentlich ändern oder neue Erkenntnisse vorliegen.

💡 SafeMind erstellt die rechtssichere Dokumentation automatisch als PDF-Export – bereit für die Gewerbeaufsicht.

Häufige Fragen zum Ablauf

Wie lange dauert eine psychische Gefährdungsbeurteilung?

Von der Planung bis zur abgeschlossenen Dokumentation dauert eine psychische Gefährdungsbeurteilung typischerweise 4–8 Wochen. Mit digitaler Unterstützung durch SafeMind verkürzt sich dieser Zeitraum auf 1–2 Wochen, da Befragung, Auswertung und Dokumentation automatisiert ablaufen.

Wer darf die Gefährdungsbeurteilung durchführen?

Die Durchführung obliegt dem Arbeitgeber, der sie an qualifizierte Personen delegieren kann: an die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA), den Betriebsarzt, den Betriebsrat oder externe Dienstleister. Die Verantwortung bleibt immer beim Arbeitgeber.

Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung wiederholt werden?

Eine Aktualisierung ist erforderlich bei: wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen (z. B. Umstrukturierung, neue Software, Homeoffice-Einführung), nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, nach Hinweisen von Betriebsrat oder Beschäftigten sowie anlassbezogen. Als Faustregel empfehlen Experten eine Überprüfung alle 2–3 Jahre.

Welche Methode ist für die Ermittlung vorgeschrieben?

Das ArbSchG schreibt keine bestimmte Methode vor. Validiert und GDA-konform sind u. a. COPSOQ (Copenhagen Psychosocial Questionnaire), KFZA (Kurzfragebogen zur Arbeitsanalyse) und SPA (Screening psychischer Arbeitsbelastungen). Wichtig: Die gewählte Methode muss alle 6 GDA-Gestaltungsbereiche abdecken.

In 1–2 Wochen fertig

SafeMind automatisiert Schritt 2–4 vollständig: Befragung, Auswertung und Maßnahmen-Ableitung.

Kostenlos starten Demo anfragen