Nachtarbeit, Saisonspitzen, internationale Teams ohne gemeinsame Sprache – das Gastgewerbe trägt eine der höchsten psychischen Belastungen aller Branchen. Das Gesetz verpflichtet Sie trotzdem zur Dokumentation: ab dem ersten Mitarbeiter, ohne Ausnahme.
Keine Kreditkarte · 3 Min. Setup · 12 Min. Befragung
Das Wichtigste in Kürze
§5 ArbSchG verpflichtet jeden Arbeitgeber in der Gastronomie zur psychischen Gefährdungsbeurteilung – unabhängig von Betriebsgröße und Betriebstyp, und auch für Saison- und Aushilfskräfte. Das Gewerbeaufsichtsamt prüft 5 % aller Betriebe jährlich (§21 ArbSchG). Fehlt die Dokumentation: bis zu 30.000 € Bußgeld. SafeMind erledigt die vollständige GB Psych in 3 Min. Setup + 12 Min. Befragung – auf dem Smartphone, in 15 Sprachen.
Der GDA-Leitfaden unterscheidet vier Belastungsbereiche: Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen und Arbeitsumgebung. In der Gastronomie sind alle vier besonders stark ausgeprägt.
Gastronomiebetriebe arbeiten dann, wenn andere frei haben. Nachtdienste, Feiertagsarbeit und unregelmäßige Dienstpläne zerstören den circadianen Rhythmus und erhöhen das Burnout-Risiko nachweislich.
Servicekräfte müssen permanent freundlich sein, egal wie sie sich fühlen – sogenannte Gefühlsarbeit (emotional labor). Die Diskrepanz zwischen echter und gezeigter Emotion ist ein anerkannter psychischer Belastungsfaktor.
In Stoßzeiten herrscht extremer Druck: Küchenpersonal arbeitet unter Hitze, Lärm und eng getaktetem Timing. Fehler haben unmittelbare Konsequenzen – für Qualität, Gäste und das Betriebsklima.
Weihnachtszeit, Hochsaison und Events erzeugen extreme Belastungsspitzen, auf die Erholungsphasen in der Nebensaison folgen. Dieser Rhythmus belastet Körper und Psyche systematisch.
Viele Gastronomiebetriebe beschäftigen Mitarbeiter aus verschiedenen Ländern. Missverständnisse, mangelnde Integration und Kommunikationsprobleme sind psychische Stressoren für alle Beteiligten.
Die Gastronomie hat die höchste Fluktuationsrate aller Branchen. Ständig wechselnde Kollegen, wenig Teamkontinuität und oft autoritäre Führungsstile belasten die psychische Gesundheit.
§5 Abs. 3 ArbSchG nennt ausdrücklich „psychische Belastungen bei der Arbeit" als zu beurteilenden Gefährdungsfaktor. Das bedeutet: Sie müssen alle oben genannten Belastungsarten systematisch erfassen, bewerten, Maßnahmen ableiten und die Ergebnisse dokumentieren. Die GDA-Leitlinien konkretisieren das Verfahren – SafeMind ist exakt darauf ausgerichtet.
Alle – aber jeder Betriebstyp hat eigene Belastungsschwerpunkte, die in der GB Psych abgebildet sein müssen.
Nicht aufgeführt? §5 ArbSchG gilt für alle Betriebe im Gastgewerbe – vom Foodtruck bis zum Luxushotel.
Pro Verstoß, bei Wiederholung unbegrenzt wiederholbar. Trifft auch kleine Gastronomiebetriebe mit wenigen Mitarbeitern.
Jedes 20. Unternehmen wird geprüft. Die Quote gilt ab 2026 auch in Bundesländern, die bisher kaum kontrollierten.
Bei psychisch bedingten Arbeitsausfällen oder Burnout-Erkrankungen kann fehlende GB Psych als Organisationsverschulden gewertet werden.
Kein Berater. Kein Seminar. Keine Papierbögen.
Betriebstyp und Spracheinstellungen einmalig konfigurieren.
1 Min.GDA-konformer Fragebogen für Gastgewerbe, automatisch in allen Sprachen.
2 Min.Per WhatsApp, Aushang oder QR-Code – auf dem Smartphone ausfüllbar.
1 Min.Auswertung, Maßnahmenplan und prüfungssicheres PDF automatisch.
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