Zum Inhalt springen
🎉 Limited time: Save the 199€ setup fee - register now! Save now
Psychische Gefährdungsbeurteilung

GB Psych: Bedeutung, Pflicht & Ablauf der psychischen Gefährdungsbeurteilung

GB Psych steht für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung - seit 2013 Pflicht für jeden Arbeitgeber nach §5 ArbSchG. Was der Begriff bedeutet, wie die GB Psych abläuft, welche Pflichten und Fristen gelten und was bei Nichtdurchführung droht: hier kompakt erklärt.

5%

From 2026, authorities must inspect 5 % of all companies annually (§ 21 ArbSchG) – a tenfold increase. The supervisory focus: psychological risk assessment.

How authorities inspect → Inspection checklist →

Was bedeutet GB Psych?

Die Abkürzung und ihre Bedeutung im Arbeitsschutz.

Die Abkürzung erklärt

GB = Gefährdungsbeurteilung
Psych = Psychische Belastung

Die GB Psych ist die systematische Erfassung und Bewertung aller psychischen Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz – gesetzlich vorgeschrieben nach ArbSchG §5 Abs. 3 Nr. 6.

Synonyme & Varianten

  • 1
    GBU Psych

    Gefährdungsbeurteilung Psyche

  • 2
    Psychische GB

    Kurzform

  • 3
    Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung

    Vollständiger Begriff

  • 4
    Psychische Gefährdungsbeurteilung

    Häufigste Variante

Rechtliche Verpflichtung zur psychischen Gefährdungsbeurteilung

Klarstellung: ALLE Unternehmen in Deutschland sind verpflichtet!

Gesetzliche Grundlage: §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

§5 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber, alle Gefährdungen der Arbeit zu beurteilen – einschließlich psychischer Belastungen.

Vollständige Gesetzestexte ansehen →

Verpflichtend für alle Unternehmen:

  • Einzelunternehmen, Kleinstbetriebe, Start-ups
  • KMU
  • Mittelstand & Konzerne
  • Unternehmen mit und ohne Betriebsrat
  • Öffentliche Einrichtungen & Verwaltungen
  • Soziale Träger, Pflegeeinrichtungen, Kitas, Schulen, Kliniken
  • Handwerksbetriebe, Agenturen, IT-Firmen, etc.

Keine Ausnahmen bei:

  • Teilzeitkräften, Aushilfen, BA-Studenten, Azubis
  • Remote-/Homeoffice-Teams
  • Saisonarbeitern oder befristeten Verträgen
  • Kleinstbetrieben mit wenigen Mitarbeitern
  • Geringfügig Beschäftigten

Fazit: Jedes Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter muss eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen – ohne Ausnahme!

Rechtliche Konsequenzen

Bei Verstößen gegen die Arbeitsschutzbestimmungen

So lange gilt die Mindestbesichtigungsquote schon

0
Tage
0
Stunden
0
Minuten
0
Sekunden

seit dem 1. Januar 2026, ab dem die Länder nach § 21 Abs. 1a ArbSchG jährlich mindestens 5 Prozent der Betriebe zu besichtigen haben

Bußgeld erst nach behördlicher Anordnung

Eine fehlende Gefährdungsbeurteilung löst für sich genommen kein Bußgeld aus. Die Behörde ordnet zunächst nach § 22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung des Mangels innerhalb einer angemessenen Frist an und kann die betroffene Arbeit untersagen. Erst die Zuwiderhandlung gegen diese vollziehbare Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ArbSchG und kann nach § 25 Abs. 2 mit bis zu 30.000 € geahndet werden, in den übrigen Fällen des § 25 mit bis zu 5.000 €. Wer eine solche Zuwiderhandlung beharrlich wiederholt oder dadurch vorsätzlich Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet, macht sich nach § 26 ArbSchG strafbar.

Zusätzlich können Schadensersatzansprüche entstehen, wenn der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer verletzt hat.

Neu ab 2026: Mindestbesichtigungsquote nach § 21 Abs. 1a ArbSchG

Bis 2025

Für die Aufsichtsbehörden gab es keine gesetzlich festgelegte Mindestquote an Besichtigungen. Wie viele Betriebe geprüft wurden, richtete sich allein nach den Aufsichtsprogrammen der Länder.

Ab 2026

Die staatlichen Arbeitsschutzbehörden der Länder haben ab dem Kalenderjahr 2026 jährlich mindestens 5 Prozent der im Land vorhandenen Betriebe zu besichtigen (§ 21 Abs. 1a ArbSchG). Das ist eine Pflichtquote der Behörden, keine Prüfwahrscheinlichkeit für den einzelnen Betrieb: Die Behörden wählen nach Risiko und Aufsichtsprogramm aus.

GDA Logo

Vorgehen nach der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)

7 essenzielle Schritte für eine erfolgreiche Umsetzung

1

Festlegen von Tätigkeitsbereichen

Definition aller zu beurteilenden Arbeitsplätze und Bereiche

2

Ermittlung

Systematische Erfassung psychischer Belastungsfaktoren

3

Beurteilung

Bewertung der ermittelten Gefährdungen und Risiken

4

Maßnahmen

Entwicklung und Umsetzung konkreter Präventionsmaßnahmen

5

Wirksamkeitskontrolle

Überprüfung der Wirksamkeit implementierter Maßnahmen

6

Dokumentation

Vollständige und rechtssichere Dokumentation aller Schritte

7

Fortschreibung

Regelmäßige Aktualisierung und Anpassung der Beurteilung

Ihre Maßnahmen.
Unser Know-how.

Bis zu 100 % Förderung nach §20 SGB V durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Jetzt beantragen

Sie suchen einen Anbieter für die GB Psych?

Wir haben 24 Anbieter für die psychische Gefährdungsbeurteilung nach Preis, Setup-Zeit, GDA-Konformität und Funktionsumfang verglichen - SafeMind, DearEmployee, youCcom, COPSOQ u. v. m.

Zum Anbieter-Vergleich (24 Anbieter)

Häufige Fragen zu GB Psych

GB Psych einfach und rechtssicher durchführen

Mit SafeMind erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht in wenigen Tagen – nicht Wochen. Automatische Auswertung, behördengerechte Dokumentation, ab 699 € einmalig pro Befragungswelle.

Keine Kreditkarte erforderlich • DSGVO-konform • Made in Germany