Burnout, Sprint-Druck, On-Call-Nächte – die IT-Branche gehört zu den am stärksten psychisch belasteten Sektoren Deutschlands. Das Gesetz macht keine Ausnahme für Startups, Agenturen oder remote Teams: §5 ArbSchG gilt ab dem ersten Mitarbeiter.
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Das Wichtigste in Kürze
§5 ArbSchG verpflichtet jeden Arbeitgeber in der IT zur psychischen Gefährdungsbeurteilung – unabhängig von Unternehmensgröße, Rechtsform oder Finanzierungsphase. Das gilt für Startups genauso wie für etablierte IT-Konzerne. Fehlt die Dokumentation bei einer Betriebsprüfung: bis zu 30.000 € Bußgeld pro Verstoß. SafeMind erledigt die vollständige GB Psych inklusive rechtssicherer Dokumentation in 3 Min. Setup + 12 Min. Befragung – vollständig online, remote-fähig und mehrsprachig.
Der GDA-Leitfaden unterscheidet vier Belastungsbereiche: Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen und Arbeitsumgebung. In der IT-Branche sind alle vier strukturell überdurchschnittlich ausgeprägt.
Entwickler, DevOps-Engineers und IT-Administratoren sind oft rund um die Uhr über Pager-Systeme erreichbar. Die ständige Alarmbereitschaft hält das Nervensystem dauerhaft aktiviert – auch in der Freizeit.
Agile Entwicklungsmethoden erzeugen kurze, intensive Arbeitszyklen. Kontinuierliche Sprint-Planung, Velocity-Druck und Product-Owner-Erwartungen führen zu chronischem Zeitstress ohne Erholungsphasen.
Viele IT-Teams arbeiten vollständig remote oder hybrid. Fehlende informelle Kommunikation, Kameramüdigkeit (Zoom fatigue) und soziale Isolation sind für Remote-Teams nachgewiesene psychische Belastungen.
Die IT-Branche entwickelt sich schneller als jede andere. Die ständige Notwendigkeit, neue Technologien zu lernen, erzeugt Angst vor Irrelevanz – besonders bei älteren Entwicklern oder nach Technologiebrüchen (z. B. KI-Disruption).
In Deutschland fehlen über 137.000 IT-Fachkräfte (Bitkom 2023). Teams sind systematisch unterbesetzt. Jeder Einzelne trägt mehr Verantwortung, als gesund ist – und kann kaum krank werden.
Die IT-Kultur der offenen Code-Reviews, Tech-Talks und Gehaltstransparenz erzeugt permanente Vergleichbarkeit. Das Imposter-Syndrom – das Gefühl, nicht gut genug zu sein – ist in der IT besonders verbreitet und psychisch belastend.
§5 Abs. 3 ArbSchG nennt ausdrücklich „psychische Belastungen bei der Arbeit" als zu beurteilenden Gefährdungsfaktor. Das bedeutet: Sie müssen alle oben genannten Belastungsarten systematisch erfassen, bewerten, Maßnahmen ableiten und die Ergebnisse dokumentieren. Die GDA-Leitlinien konkretisieren das Verfahren – SafeMind ist exakt darauf ausgerichtet.
Alle – aber jeder Betriebstyp hat eigene Belastungsschwerpunkte, die in der GB Psych abgebildet sein müssen.
Nicht aufgeführt? §5 ArbSchG gilt für alle IT-Unternehmen und Dienstleister – von der Ein-Mann-Agentur bis zum börsennotierten Tech-Konzern.
Pro Verstoß, bei Wiederholung unbegrenzt wiederholbar. Trifft auch Startups und kleine Agenturen.
Jedes 20. Unternehmen wird geprüft. Die Quote gilt ab 2026 auch für IT-Unternehmen, die bisher selten kontrolliert wurden.
Bei Burnout-bedingten Arbeitsausfällen kann fehlende GB Psych als Organisationsverschulden gewertet werden – mit Haftungsfolgen für Geschäftsführer.
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