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Pflicht nach §5 ArbSchG – für jeden Arbeitgeber

Gefährdungsbeurteilung
Pflicht, Ablauf & Vorlage 2026

Die Gefährdungsbeurteilung ist das Herzstück des Arbeitsschutzes und für jeden Arbeitgeber verpflichtend. Dieser Leitfaden erklärt, was dazugehört, wie Sie sie in 7 Schritten erstellen – und worauf es beim verpflichtenden psychischen Teil ankommt.

5%

From 2026, authorities must inspect 5 % of all companies annually (§ 21 ArbSchG) – a tenfold increase. The supervisory focus: psychological risk assessment.

How authorities inspect →

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Das zentrale Instrument des Arbeitsschutzes: systematisch alle Gefährdungen ermitteln, bewerten und Schutzmaßnahmen ableiten.

Definition nach §5 ArbSchG

Die Gefährdungsbeurteilung ist die gesetzlich vorgeschriebene, systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen, denen Beschäftigte bei ihrer Arbeit ausgesetzt sind. Auf Basis dieser Bewertung legt der Arbeitgeber die erforderlichen Schutzmaßnahmen fest.

Rechtsgrundlage ist §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Seit der Novelle 2013 sind ausdrücklich auch psychische Belastungen zu beurteilen (§5 Abs. 3 Nr. 6).

Auf einen Blick

  • Pflicht: für jeden Arbeitgeber, ohne Ausnahme
  • Grundlage: §5 ArbSchG + §3 BetrSichV, GefStoffV u. a.
  • Umfang: physische und psychische Gefährdungen
  • Verantwortung: Arbeitgeber (Delegation an SiFa/Betriebsarzt möglich)
  • Dokumentation: verpflichtend & fortlaufend aktuell
  • Bußgeld: bis 30.000 € bei Versäumnis

Welche Arten gibt es?

Die Gefährdungsbeurteilung deckt mehrere Bereiche ab. Den psychischen Teil prüft die Gewerbeaufsicht am häufigsten – und genau hier unterstützt SafeMind.

Arbeitsplatzbezogen

Gefährdungen pro Tätigkeit und Arbeitsplatz – z. B. Ergonomie, Bewegungsabläufe, Arbeitsmittel.

Physische Gefährdungen

Maschinen, Lärm, Vibration, Absturz, elektrische Gefährdungen, Klima.

Gefahr- & Biostoffe

Chemische und biologische Arbeitsstoffe nach GefStoffV und BioStoffV.

Psychische Belastung ⭐

Seit 2013 Pflicht und Kontroll-Schwerpunkt. Zur psychischen Gefährdungsbeurteilung →

Mutterschutz

Anlassbezogene Beurteilung für schwangere und stillende Beschäftigte.

Homeoffice & mobile Arbeit

Auch Telearbeitsplätze und mobiles Arbeiten sind zu beurteilen.

GDA Logo

Vorgehen nach der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)

7 essenzielle Schritte für eine erfolgreiche Umsetzung

1

Festlegen von Tätigkeitsbereichen

Definition aller zu beurteilenden Arbeitsplätze und Bereiche

2

Ermittlung

Systematische Erfassung psychischer Belastungsfaktoren

3

Beurteilung

Bewertung der ermittelten Gefährdungen und Risiken

4

Maßnahmen

Entwicklung und Umsetzung konkreter Präventionsmaßnahmen

5

Wirksamkeitskontrolle

Überprüfung der Wirksamkeit implementierter Maßnahmen

6

Dokumentation

Vollständige und rechtssichere Dokumentation aller Schritte

7

Fortschreibung

Regelmäßige Aktualisierung und Anpassung der Beurteilung

Ihre Maßnahmen.
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Pflicht, Kontrolle & Bußgeld

Ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht häufiger – fehlende Beurteilungen werden teuer.

Seit 2013 verpflichtend

Die psychische Belastung ist seit der ArbSchG-Novelle ausdrücklich Teil der Gefährdungsbeurteilung.

Bis 30.000 € Bußgeld

Bei fehlender oder mangelhafter Beurteilung – plus persönliche Haftung bei Unfällen.

5%-Quote ab 2026

Jeder 20. Betrieb wird kontrolliert. Details zur Prüfung →

SafeMind vs. selbst machen

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Wissenschaftlich entwickelt

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✓ SafeMind

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Fazit: Sparen Sie Zeit und Risiko. SafeMind ist sofort einsatzbereit.

Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung

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