Die Gefährdungsbeurteilung ist das Herzstück des Arbeitsschutzes und für jeden Arbeitgeber verpflichtend. Dieser Leitfaden erklärt, was dazugehört, wie Sie sie in 7 Schritten erstellen – und worauf es beim verpflichtenden psychischen Teil ankommt.
From 2026, authorities must inspect 5 % of all companies annually (§ 21 ArbSchG) – a tenfold increase. The supervisory focus: psychological risk assessment.
Das zentrale Instrument des Arbeitsschutzes: systematisch alle Gefährdungen ermitteln, bewerten und Schutzmaßnahmen ableiten.
Die Gefährdungsbeurteilung ist die gesetzlich vorgeschriebene, systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen, denen Beschäftigte bei ihrer Arbeit ausgesetzt sind. Auf Basis dieser Bewertung legt der Arbeitgeber die erforderlichen Schutzmaßnahmen fest.
Rechtsgrundlage ist §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Seit der Novelle 2013 sind ausdrücklich auch psychische Belastungen zu beurteilen (§5 Abs. 3 Nr. 6).
Die Gefährdungsbeurteilung deckt mehrere Bereiche ab. Den psychischen Teil prüft die Gewerbeaufsicht am häufigsten – und genau hier unterstützt SafeMind.
Gefährdungen pro Tätigkeit und Arbeitsplatz – z. B. Ergonomie, Bewegungsabläufe, Arbeitsmittel.
Maschinen, Lärm, Vibration, Absturz, elektrische Gefährdungen, Klima.
Chemische und biologische Arbeitsstoffe nach GefStoffV und BioStoffV.
Seit 2013 Pflicht und Kontroll-Schwerpunkt. Zur psychischen Gefährdungsbeurteilung →
Anlassbezogene Beurteilung für schwangere und stillende Beschäftigte.
Auch Telearbeitsplätze und mobiles Arbeiten sind zu beurteilen.
7 essenzielle Schritte für eine erfolgreiche Umsetzung
Definition aller zu beurteilenden Arbeitsplätze und Bereiche
Systematische Erfassung psychischer Belastungsfaktoren
Bewertung der ermittelten Gefährdungen und Risiken
Entwicklung und Umsetzung konkreter Präventionsmaßnahmen
Überprüfung der Wirksamkeit implementierter Maßnahmen
Vollständige und rechtssichere Dokumentation aller Schritte
Regelmäßige Aktualisierung und Anpassung der Beurteilung
Bis zu 100 % Förderung nach §20 SGB V durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Jetzt beantragenAb 2026 prüft die Gewerbeaufsicht häufiger – fehlende Beurteilungen werden teuer.
Die psychische Belastung ist seit der ArbSchG-Novelle ausdrücklich Teil der Gefährdungsbeurteilung.
Bei fehlender oder mangelhafter Beurteilung – plus persönliche Haftung bei Unfällen.
Jeder 20. Betrieb wird kontrolliert. Details zur Prüfung →
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