Psychische Gefährdungsbeurteilung für Stuttgarter Unternehmen
Zuständige Aufsicht ist das Regierungspräsidium Stuttgart mit seiner Abteilung Arbeitsschutz. Es prüft bei Betriebskontrollen die gesetzliche Pflicht zur psychischen Gefährdungsbeurteilung nach §5 Abs. 3 ArbSchG. Fehlt sie, ordnet die Behörde nach §22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung mit Frist an; erst die Zuwiderhandlung gegen diese vollziehbare Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 30.000 € geahndet werden (§25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und Abs. 2 ArbSchG), in den übrigen Fällen des §25 mit bis zu 5.000 €.
Besonders belastete Branchen in Stuttgart
Automotive & Zulieferer: Mercedes-Benz in Untertürkheim, Porsche in Zuffenhausen und ein dichtes Netz von Tier-1- und Tier-2-Zulieferern. Transformationsdruck, Sorge um Arbeitsplätze und Schichtarbeit erhöhen die psychische Belastung.
Maschinenbau & Industrie: Bosch, Mahle und Stuttgarts starke Maschinenbautradition stehen für hohe technische Anforderungen und Termindruck als typische Belastungsfaktoren.
IT & Software: Stuttgarts wachsende Tech-Szene und Digitalagenturen leben von Projektdruck und permanenter Erreichbarkeit.
Finanzwirtschaft: Die LBBW und weitere Institute machen Stuttgart zu einem regionalen Finanzzentrum mit entsprechendem Ergebnisdruck.
So setzen Stuttgarter Unternehmen die GB Psych mit Safe Mind um
- Befragung starten: anonymer Fragebogen per QR-Code oder Link, auch für Schicht- und Remote-Teams. Der Ablauf in vier Schritten ist schnell eingerichtet.
- Auswerten: automatische Auswertung mit Belastungsschwerpunkten je Bereich, Anonymität ab 5 Teilnehmenden je Auswertungsgruppe.
- Maßnahmen ableiten und dokumentieren: Maßnahmenplanung mit Wirksamkeitskontrolle und ein prüffester PDF-Bericht für die Gewerbeaufsicht.
Die Kosten sehen Sie transparent unter Kosten der GB Psych, ab 699 € einmalig pro Befragungswelle und ohne externe Berater. Wie Safe Mind gegen andere Anbieter abschneidet, zeigt der Software-Vergleich.