Der Fragebogen ist das gängigste Erhebungsinstrument der psychischen Gefährdungsbeurteilung. Er fragt nicht nach dem Befinden einzelner Personen, sondern danach, wie die Beschäftigten ihre Arbeitsbedingungen erleben. Damit die Aufsicht ihn anerkennt, muss er die Merkmalsbereiche der GDA-Leitlinie abdecken, anonym auswertbar sein und Ergebnisse je Bereich, Team oder Standort liefern, aus denen sich Maßnahmen ableiten lassen.
Die Leitlinie der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) legt fest, welche Merkmale der Arbeit betrachtet werden müssen. In der Praxis werden sie in sechs Gestaltungsbereiche gegliedert. Ein Fragebogen, der einen Bereich auslässt, fällt bei der behördlichen Prüfung durch. So sieht die Abdeckung mit je einer Beispielfrage aus:
Vollständigkeit der Aufgabe, Handlungsspielraum, Verantwortung, Qualifikationspassung, emotionale Anforderungen
Beispielfrage: „Ich kann meine Arbeit weitgehend selbst einteilen."
Arbeitsablauf, Kommunikation, Unterbrechungen, Informationsfluss, Zuständigkeiten
Beispielfrage: „Ich werde bei der Arbeit häufig unterbrochen."
Dauer und Lage der Arbeitszeit, Schichtarbeit, Überstunden, Pausen, Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit
Beispielfrage: „Ich kann nach Feierabend wirklich abschalten."
Verhältnis zu Kolleginnen und Kollegen, Führungsverhalten, Anerkennung, Konflikte
Beispielfrage: „Meine Führungskraft gibt mir regelmäßig Rückmeldung zu meiner Arbeit."
Werkzeuge, Maschinen, Software, Informationssysteme und ihre Zuverlässigkeit
Beispielfrage: „Die Arbeitsmittel, die ich brauche, funktionieren zuverlässig."
Lärm, Klima, Beleuchtung, Ergonomie, räumliche Bedingungen, mobile Arbeit
Beispielfrage: „Die Arbeitsumgebung beeinträchtigt meine Konzentration nicht."
Gute Fragen sind kurz, beziehen sich auf eine konkrete Arbeitsbedingung und lassen sich auf einer Zustimmungsskala beantworten (zum Beispiel von „trifft gar nicht zu" bis „trifft voll zu"). Diese Fragen können Sie als Ausgangspunkt nutzen:
Achten Sie darauf, dass sich Fragen auf Bedingungen beziehen, die der Betrieb verändern kann. Eine Frage nach dem persönlichen Stresslevel liefert keine Grundlage für Maßnahmen.
Die Unfallversicherungsträger stellen ihren Mitgliedsbetrieben kostenlose Fragebögen bereit. Sie decken meist die Erhebung ab, nicht aber Anonymisierung, Auswertung je Bereich, Dokumentation und Maßnahmenverfolgung. Genau dort entsteht in der Praxis der Aufwand.
Erhebung online, Auswertung und Maßnahmenableitung bleiben beim Betrieb
Geführter Prozess mit Fragebogen und Dokumentationshilfe
26 Fragen, wissenschaftlich publiziert, Auswertung muss selbst organisiert werden
Teil eines Instrumentenkastens mit Workshop- und Beobachtungsverfahren
Fragen entlang der GDA-Merkmalsbereiche, anonyme Erhebung, Auswertung nach Bereichen, Abschlussbericht und Maßnahmenbereich in einem Ablauf
Beschäftigte antworten nur ehrlich, wenn sie sicher sein können, dass niemand ihre Antworten zuordnen kann. Deshalb gilt in der Praxis eine Mindestgruppengröße: Ergebnisse werden erst ab fünf Antworten je Auswertungseinheit ausgewiesen. Ein Team mit drei Personen wird mit dem nächstgrößeren Bereich zusammengefasst oder gar nicht einzeln dargestellt.
Dazu gehört, dass der Fragebogen ohne persönlichen Zugang beantwortet wird und dass demografische Angaben (Alter, Geschlecht, Betriebszugehörigkeit) nur so grob abgefragt werden, dass sie in Kombination keine Person identifizieren. Wer beides technisch erzwingt statt es nur zu versprechen, erreicht deutlich höhere Rücklaufquoten.
Ergebnisse für Gruppen unter fünf Personen lassen Rückschlüsse auf Einzelne zu. Wer das nicht technisch unterbindet, verliert das Vertrauen der Belegschaft und bekommt beim nächsten Mal keinen Rücklauf mehr.
Die Gefährdungsbeurteilung bewertet Arbeitsbedingungen, nicht die Psyche der Beschäftigten. Fragen nach Stresssymptomen, Schlaf oder Stimmung gehören in eine Mitarbeiterbefragung, nicht in die GBU.
Wer nur nach Arbeitsmenge und Zeitdruck fragt, deckt einen Bruchteil ab. Die Aufsichtsbehörde prüft, ob alle Merkmalsbereiche der GDA-Leitlinie berücksichtigt wurden.
Der ausgefüllte Fragebogen ist der Anfang, nicht das Ergebnis. Ohne Auswertung je Bereich, Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle ist die Gefährdungsbeurteilung nicht abgeschlossen.
Die BGW stellt ihren Online-Fragebogen auf bgw-online.de unter dem Thema Gefährdungsbeurteilung bereit. Nutzen können ihn Mitgliedsbetriebe der BGW, also vor allem Einrichtungen aus Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Betriebe anderer Branchen wenden sich an ihre eigene Berufsgenossenschaft oder nutzen ein branchenunabhängiges Instrument.
Es gibt keine gesetzliche Vorgabe. Kurzinstrumente wie der KFZA kommen mit 26 Fragen aus, ausführliche Fragebögen liegen bei 50 bis 80 Fragen. Entscheidend ist, dass alle Merkmalsbereiche der GDA-Leitlinie abgedeckt sind und die Bearbeitung nicht länger als 10 bis 15 Minuten dauert, sonst sinkt der Rücklauf.
Ja, das ist zulässig. Der Fragebogen muss die Arbeitsbedingungen entlang der GDA-Merkmalsbereiche erfassen und anonym auswertbar sein. Der Aufwand liegt weniger im Schreiben der Fragen als in der Auswertung: Gruppen unter fünf Personen müssen unterdrückt, Ergebnisse je Bereich verglichen und die Dokumentation für die Aufsicht aufbereitet werden. Wer das mit Excel löst, sollte den Aufwand realistisch einplanen.
Ja. Die Ausgestaltung der Gefährdungsbeurteilung unterliegt der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG. Das betrifft auch die Auswahl des Fragebogens, die Auswertungseinheiten und den Umgang mit den Ergebnissen. In der Praxis wird der Fragebogen daher gemeinsam mit dem Betriebsrat festgelegt, oft in einer Betriebsvereinbarung.
Beschäftigte antworten ohne persönlichen Login und ohne personalisierten Link. Ergebnisse werden erst angezeigt, wenn mindestens fünf Antworten je Auswertungseinheit vorliegen; kleinere Gruppen werden automatisch unterdrückt. Diese Schwelle kann je Befragung angehoben, aber nicht unterschritten werden.
SafeMind bringt den Fragebogen entlang der GDA-Merkmalsbereiche mit, erhebt anonym und wertet nach Bereichen aus. Ab 699 € einmalig je Befragungswelle.
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