Zum Inhalt springen
🎉 Nur für kurze Zeit: Sparen Sie die Einrichtungsgebühr von 199€ - jetzt registrieren! Jetzt sparen

Anbieter für die psychische
Gefährdungsbeurteilung

Überblick

Für die psychische Gefährdungsbeurteilung gibt es fünf Wege: die eigene Berufsgenossenschaft, den betriebsärztlichen Dienst, ein Beratungsinstitut, eine Software oder die Durchführung in Eigenregie. Sie unterscheiden sich weniger im Fragebogen als darin, wer die Auswertung, die Dokumentation und die Maßnahmen übernimmt und wie schnell der Betrieb damit fertig ist.

5 Wege
von kostenlos bis Vollbegleitung
ab 699 €
SafeMind, einmalig je Befragungswelle
§ 13 ArbSchG
Übertragung an fachkundige Personen erlaubt

Die fünf Anbietertypen

Berufsgenossenschaft und Unfallkasse

kostenlos (Mitgliedsbeitrag)
BGW, VBG, BG ETEM, BG RCI, Unfallkassen der Länder

Kostenlose Fragebögen, Online-Tools, Handlungshilfen und Beratung für Mitgliedsbetriebe. Meist auf die Erhebung beschränkt, Auswertung und Maßnahmen bleiben beim Betrieb.

Passt für: Betriebe, die den Prozess selbst steuern können und Zeit für die Auswertung haben.

Betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Dienst

nach Einsatzzeit, häufig über die Betreuungsstunden abgerechnet
Überbetriebliche Dienste, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Begleitung im Rahmen der bestehenden Betreuung nach DGUV Vorschrift 2, oft mit eigenem Fragebogen oder Workshop-Verfahren. Qualität hängt stark von der einzelnen Person ab.

Passt für: Betriebe mit laufender Betreuung, die die GBU Psych in den bestehenden Vertrag holen wollen.

Beratungsinstitute und Arbeitspsychologie

Tagessätze, Gesamtpreis erst mit Angebot
Spezialisierte Beratungen, Institute, freiberufliche Arbeitspsychologinnen und -psychologen

Moderierte Workshops, Interviews, Beobachtung, Befragung, Maßnahmenworkshops und Begleitung der Umsetzung. Höchste Tiefe, längster Zeitraum.

Passt für: Größere Betriebe, Betriebe mit akuten Konflikten oder Betriebe, die Maßnahmen extern moderieren lassen wollen.

Software für die psychische Gefährdungsbeurteilung

SafeMind ab 699 € einmalig je Befragungswelle
SafeMind und weitere digitale Anbieter

Fragebogen, anonyme Online-Erhebung, Auswertung nach Bereichen, Bericht und Maßnahmenverfolgung in einem Ablauf. Vor-Ort-Begleitung nur optional über Partner.

Passt für: Betriebe von 10 bis mehreren tausend Beschäftigten, die rechtssicher und in wenigen Wochen fertig sein wollen.

Selbst durchführen

interne Arbeitszeit
HR, Arbeitsschutzausschuss, Betriebsrat mit Excel oder Formularen

Eigener Fragebogen, Erhebung auf Papier oder mit Umfragetools, Auswertung von Hand. Volle Kontrolle, aber hoher Aufwand bei Anonymisierung und Dokumentation.

Passt für: Kleinstbetriebe mit wenigen Tätigkeitsbereichen.

Einzelne Software-Anbieter stellen wir auf der Seite Anbietervergleich gegenüber.

Acht Kriterien für die Auswahl

Egal welchen Weg Sie wählen: Diese acht Punkte entscheiden darüber, ob die Gefährdungsbeurteilung am Ende vor der Aufsicht und vor der Belegschaft besteht.

  • Deckt der Fragebogen alle Merkmalsbereiche der GDA-Leitlinie ab?
  • Wird die Anonymität technisch erzwungen (Mindestgruppengröße, kein persönlicher Zugang)?
  • Gibt es Ergebnisse je Team, Abteilung, Standort oder Tätigkeit, nicht nur für den Gesamtbetrieb?
  • Entsteht eine Dokumentation, die Sie der Aufsichtsbehörde direkt vorlegen können?
  • Ist die Ableitung und Verfolgung von Maßnahmen Teil des Angebots?
  • Lässt sich die Befragung nach zwei bis drei Jahren mit Vergleich zur Vorwelle wiederholen?
  • Liegen Auftragsverarbeitungsvertrag und Subprozessorenliste vor?
  • Ist der Preis vor Beauftragung bekannt oder gibt es ihn erst nach einem Vorgespräch?

Zehn Fragen an jeden Anbieter

Stellen Sie diese Fragen im Erstgespräch. Wer sie nicht klar beantworten kann, wird auch in der Durchführung Lücken lassen.

  1. 1. Welche Merkmalsbereiche fragt Ihr Instrument ab, und wie ist es entstanden?
  2. 2. Ab wie vielen Antworten werden Ergebnisse für eine Gruppe angezeigt?
  3. 3. Wie werden Beschäftigte ohne PC-Arbeitsplatz erreicht?
  4. 4. Was genau erhalte ich am Ende: Rohdaten, Bericht, Maßnahmenplan?
  5. 5. Wer wertet aus, und wie lange dauert es von der letzten Antwort bis zum Bericht?
  6. 6. Wie binden Sie Betriebsrat und Führungskräfte ein?
  7. 7. Was kostet eine Wiederholung in zwei Jahren?
  8. 8. In welchen Sprachen steht der Fragebogen zur Verfügung?
  9. 9. Wo werden die Daten verarbeitet, und wer sind die Subprozessoren?
  10. 10. Können Sie eine Referenz aus meiner Branche nennen?

Wer darf die Beurteilung durchführen?

Das Arbeitsschutzgesetz nennt keine Berufsgruppe, die die psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen muss. Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Er darf die Aufgabe nach § 13 Abs. 2 ArbSchG an zuverlässige und fachkundige Personen übertragen. In der Praxis sind das Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Arbeitspsychologinnen und -psychologen oder eine beauftragte Software mit fachlicher Begleitung.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Ihrer Region, die psychische Belastung als Schwerpunkt führen, finden Sie im SiFa-Verzeichnis.

Häufige Fragen zu Anbietern

Wer darf eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen?

Verantwortlich ist der Arbeitgeber (§ 5 ArbSchG). Er kann die Durchführung nach § 13 ArbSchG auf fachkundige Personen übertragen, etwa Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Arbeitspsychologinnen und -psychologen oder externe Beratungen. Eine bestimmte Berufsbezeichnung schreibt das Gesetz nicht vor. Entscheidend ist, dass die Methode fachlich anerkannt ist und die Ergebnisse dokumentiert werden.

Was kostet die Erstellung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung bei einem Anbieter?

Das hängt vom Anbietertyp ab. Angebote der Berufsgenossenschaften sind im Mitgliedsbeitrag enthalten. Beratungsinstitute rechnen nach Tagessätzen ab und nennen den Preis erst nach einem Vorgespräch. Softwarelösungen haben feste Preise, SafeMind startet bei 699 € einmalig je Befragungswelle. Eine ausführliche Gegenüberstellung finden Sie auf unserer Kostenseite.

Wo kann ich eine psychische Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen?

Erste Anlaufstelle ist die eigene Berufsgenossenschaft, die kostenlose Instrumente und Beratung bietet. Wer Erhebung, Auswertung und Dokumentation aus einer Hand will, wählt eine Software oder ein Beratungsinstitut. Für die Begleitung vor Ort finden Sie Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Schwerpunkt psychische Belastung in unserem SiFa-Verzeichnis.

Sind psychische Gefährdungsbeurteilungen für jeden Betrieb Pflicht?

Ja. Die Pflicht nach § 5 ArbSchG gilt ab der ersten beschäftigten Person und unabhängig von der Branche. Für Betriebe mit wenigen, gleichartigen Tätigkeiten ist der Aufwand kleiner, die Pflicht bleibt.

Kann der Anbieter die Verantwortung übernehmen?

Nein. Der Anbieter kann Erhebung, Auswertung und Maßnahmenvorschläge liefern, die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der Maßnahmen bleibt beim Arbeitgeber. Achten Sie deshalb darauf, dass die Dokumentation in Ihrem Betrieb vorliegt und nicht nur beim Anbieter.

Erhebung, Auswertung und Bericht aus einer Hand

Mit SafeMind ist die psychische Gefährdungsbeurteilung in wenigen Wochen dokumentiert. Ab 699 € einmalig je Befragungswelle, Preis vor Beauftragung bekannt.

Kostenlos starten Demo anfragen