Für die psychische Gefährdungsbeurteilung gibt es fünf Wege: die eigene Berufsgenossenschaft, den betriebsärztlichen Dienst, ein Beratungsinstitut, eine Software oder die Durchführung in Eigenregie. Sie unterscheiden sich weniger im Fragebogen als darin, wer die Auswertung, die Dokumentation und die Maßnahmen übernimmt und wie schnell der Betrieb damit fertig ist.
Kostenlose Fragebögen, Online-Tools, Handlungshilfen und Beratung für Mitgliedsbetriebe. Meist auf die Erhebung beschränkt, Auswertung und Maßnahmen bleiben beim Betrieb.
Passt für: Betriebe, die den Prozess selbst steuern können und Zeit für die Auswertung haben.
Begleitung im Rahmen der bestehenden Betreuung nach DGUV Vorschrift 2, oft mit eigenem Fragebogen oder Workshop-Verfahren. Qualität hängt stark von der einzelnen Person ab.
Passt für: Betriebe mit laufender Betreuung, die die GBU Psych in den bestehenden Vertrag holen wollen.
Moderierte Workshops, Interviews, Beobachtung, Befragung, Maßnahmenworkshops und Begleitung der Umsetzung. Höchste Tiefe, längster Zeitraum.
Passt für: Größere Betriebe, Betriebe mit akuten Konflikten oder Betriebe, die Maßnahmen extern moderieren lassen wollen.
Fragebogen, anonyme Online-Erhebung, Auswertung nach Bereichen, Bericht und Maßnahmenverfolgung in einem Ablauf. Vor-Ort-Begleitung nur optional über Partner.
Passt für: Betriebe von 10 bis mehreren tausend Beschäftigten, die rechtssicher und in wenigen Wochen fertig sein wollen.
Eigener Fragebogen, Erhebung auf Papier oder mit Umfragetools, Auswertung von Hand. Volle Kontrolle, aber hoher Aufwand bei Anonymisierung und Dokumentation.
Passt für: Kleinstbetriebe mit wenigen Tätigkeitsbereichen.
Einzelne Software-Anbieter stellen wir auf der Seite Anbietervergleich gegenüber.
Egal welchen Weg Sie wählen: Diese acht Punkte entscheiden darüber, ob die Gefährdungsbeurteilung am Ende vor der Aufsicht und vor der Belegschaft besteht.
Stellen Sie diese Fragen im Erstgespräch. Wer sie nicht klar beantworten kann, wird auch in der Durchführung Lücken lassen.
Das Arbeitsschutzgesetz nennt keine Berufsgruppe, die die psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen muss. Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Er darf die Aufgabe nach § 13 Abs. 2 ArbSchG an zuverlässige und fachkundige Personen übertragen. In der Praxis sind das Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Arbeitspsychologinnen und -psychologen oder eine beauftragte Software mit fachlicher Begleitung.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Ihrer Region, die psychische Belastung als Schwerpunkt führen, finden Sie im SiFa-Verzeichnis.
Verantwortlich ist der Arbeitgeber (§ 5 ArbSchG). Er kann die Durchführung nach § 13 ArbSchG auf fachkundige Personen übertragen, etwa Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Arbeitspsychologinnen und -psychologen oder externe Beratungen. Eine bestimmte Berufsbezeichnung schreibt das Gesetz nicht vor. Entscheidend ist, dass die Methode fachlich anerkannt ist und die Ergebnisse dokumentiert werden.
Das hängt vom Anbietertyp ab. Angebote der Berufsgenossenschaften sind im Mitgliedsbeitrag enthalten. Beratungsinstitute rechnen nach Tagessätzen ab und nennen den Preis erst nach einem Vorgespräch. Softwarelösungen haben feste Preise, SafeMind startet bei 699 € einmalig je Befragungswelle. Eine ausführliche Gegenüberstellung finden Sie auf unserer Kostenseite.
Erste Anlaufstelle ist die eigene Berufsgenossenschaft, die kostenlose Instrumente und Beratung bietet. Wer Erhebung, Auswertung und Dokumentation aus einer Hand will, wählt eine Software oder ein Beratungsinstitut. Für die Begleitung vor Ort finden Sie Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Schwerpunkt psychische Belastung in unserem SiFa-Verzeichnis.
Ja. Die Pflicht nach § 5 ArbSchG gilt ab der ersten beschäftigten Person und unabhängig von der Branche. Für Betriebe mit wenigen, gleichartigen Tätigkeiten ist der Aufwand kleiner, die Pflicht bleibt.
Nein. Der Anbieter kann Erhebung, Auswertung und Maßnahmenvorschläge liefern, die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der Maßnahmen bleibt beim Arbeitgeber. Achten Sie deshalb darauf, dass die Dokumentation in Ihrem Betrieb vorliegt und nicht nur beim Anbieter.
Mit SafeMind ist die psychische Gefährdungsbeurteilung in wenigen Wochen dokumentiert. Ab 699 € einmalig je Befragungswelle, Preis vor Beauftragung bekannt.
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