
Psychische Gefährdungsbeurteilung - Bis 5.000 Mitarbeiter
GB Psych nach ArbSchG §5 für bis zu 5.000 Mitarbeiter. GDA-konformer Enterprise-Rollout ohne Beratungsprojekt, PDF-Dokumentation. Ab 10.199 €.
Einmaliger Preis (netto zzgl. MwSt.)
10.199,00 €
Keine versteckten Kosten oder Abonnements
Kostenlos starten: Keine Zahlung für Umfrage, nur Auswertung
Inklusive Leistungen
- Erhebung und Auswertung nach dem BAuA-Empfehlungsraster
- GDA-Leitlinienkonform (alle 6 Gestaltungsbereiche)
- 100% anonyme Teilnahme
- QR-Code-Teilnahme ohne Login
- Dashboard mit Echtzeit-Ergebnissen
- PDF-Export, der das Ergebnis der Beurteilung in der von §6 ArbSchG geforderten Form dokumentiert
- DSGVO-konform (Server in Deutschland)
- 15+ Sprachen verfügbar
- Support per E-Mail und Telefon
Für Unternehmen mit bis zu 5000 Mitarbeitern
Bis 5.000 Mitarbeitende ist die obere Grenze, die Sie bei SafeMind vollständig im Self-Service abbilden. Wo klassische Anbieter ab dieser Größe ein Beratungsprojekt mit Tagessätzen aufsetzen, starten Sie hier zum festen Pauschalpreis: ein Fragebogen, ein Link, konzernweiter Rollout mit getrennter Auswertung nach Standort, Bereich und Tätigkeit. Für alles darüber erstellen wir ein individuelles Angebot.
- Obere Self-Service-Grenze, darüber individuelles Angebot
- Fester Pauschalpreis statt Beratungshonorar
- Konzernweiter Rollout mit einem Link und QR-Code
- DSGVO-konform, Server in Deutschland, Anonymität garantiert
Kurz erklärt: Die GB Psych
Bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung geht es darum, Stressfaktoren am Arbeitsplatz zu erkennen – bevor sie zum Problem werden. Wie hoch ist die Arbeitsbelastung? Stimmt die Kommunikation im Team? Gibt es genug Handlungsspielraum?
Die GDA-Leitlinie definiert sechs Bereiche, die untersucht werden müssen: Arbeitsinhalt und Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen, Arbeitsumgebung, Arbeitsmittel und Arbeitszeit. SafeMind deckt alle ab.
Pflicht für alle – auch für kleine Unternehmen
Seit 2013 schreibt das Arbeitsschutzgesetz §5 die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber vor. Ja, auch mit nur einem Mitarbeiter.
Stellt die Behörde einen Mangel fest, ordnet sie zuerst die Behebung mit Frist an (§22 Abs. 3 ArbSchG) und kann die betroffene Arbeit untersagen. Wer dieser vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld bis 30.000 € (§25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. Abs. 2 ArbSchG), dazu persönliche Haftung. Ab 2026 haben die Arbeitsschutzbehörden der Länder jährlich mindestens 5 % der Betriebe zu besichtigen (§21 Abs. 1a ArbSchG). Das ist eine Pflichtquote der Behörden, keine Prüfwahrscheinlichkeit für den einzelnen Betrieb. Mehr zu den rechtlichen Grundlagen →
Und warum SafeMind?
Weil es schnell geht. Konto erstellen, Umfrage starten, QR-Code an Mitarbeiter verteilen – fertig. Kein Beratungstermin, keine wochenlange Vorbereitung. Wie wir im Vergleich abschneiden
Weil es genau das liefert, was §6 verlangt. Der Fragebogen folgt den GDA-Leitlinien, die Auswertung kommt als PDF und dokumentiert das Ergebnis der Beurteilung in der Form, die §6 ArbSchG dafür verlangt. §6 fordert drei Bestandteile: dieses Ergebnis, die festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung. Die Ableitung und Umsetzung der Maßnahmen sowie die Wirksamkeitskontrolle bleiben beim Arbeitgeber, wir liefern die Vorlagen dafür. Warum nicht einfach selbst machen?
Weil es anonym funktioniert. Teilnahme per QR-Code, kein Login nötig. 15+ Sprachen für internationale Teams. Server stehen in Deutschland.
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