
Psychische Gefährdungsbeurteilung - Bis 100 Mitarbeiter
GB Psych nach ArbSchG §5 für bis zu 100 Mitarbeiter. GDA-konforme Befragung, automatische Auswertung und PDF-Dokumentation. Ab 1.199 €.
Einmaliger Preis (netto zzgl. MwSt.)
1.199,00 €
Keine versteckten Kosten oder Abonnements
Kostenlos starten: Keine Zahlung für Umfrage, nur Auswertung
Inklusive Leistungen
- Erhebung und Auswertung nach dem BAuA-Empfehlungsraster
- GDA-Leitlinienkonform (alle 6 Gestaltungsbereiche)
- 100% anonyme Teilnahme
- QR-Code-Teilnahme ohne Login
- Dashboard mit Echtzeit-Ergebnissen
- PDF-Export, der das Ergebnis der Beurteilung in der von §6 ArbSchG geforderten Form dokumentiert
- DSGVO-konform (Server in Deutschland)
- 15+ Sprachen verfügbar
- Support per E-Mail und Telefon
Für Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern
Ab rund 100 Mitarbeitern verteilt sich die Belastung sehr unterschiedlich über Abteilungen und Teams. SafeMind wertet die Befragung nach Bereichen getrennt aus, solange die Anonymitätsschwelle gewahrt bleibt. So sehen Sie, wo wirklich Handlungsbedarf besteht, statt nur einen Gesamtdurchschnitt. Ideal für Unternehmen, die gerade erste HR-Strukturen aufbauen.
- Getrennte Auswertung nach Abteilung und Team
- Erste HR- und Betriebsrat-Strukturen einbindbar
- Benchmarks zwischen Teams zeigen Belastungs-Hotspots
- 15+ Sprachen für gemischte Belegschaften
Kurz erklärt: Die GB Psych
Bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung geht es darum, Stressfaktoren am Arbeitsplatz zu erkennen – bevor sie zum Problem werden. Wie hoch ist die Arbeitsbelastung? Stimmt die Kommunikation im Team? Gibt es genug Handlungsspielraum?
Die GDA-Leitlinie definiert sechs Bereiche, die untersucht werden müssen: Arbeitsinhalt und Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen, Arbeitsumgebung, Arbeitsmittel und Arbeitszeit. SafeMind deckt alle ab.
Pflicht für alle – auch für kleine Unternehmen
Seit 2013 schreibt das Arbeitsschutzgesetz §5 die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber vor. Ja, auch mit nur einem Mitarbeiter.
Stellt die Behörde einen Mangel fest, ordnet sie zuerst die Behebung mit Frist an (§22 Abs. 3 ArbSchG) und kann die betroffene Arbeit untersagen. Wer dieser vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld bis 30.000 € (§25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. Abs. 2 ArbSchG), dazu persönliche Haftung. Ab 2026 haben die Arbeitsschutzbehörden der Länder jährlich mindestens 5 % der Betriebe zu besichtigen (§21 Abs. 1a ArbSchG). Das ist eine Pflichtquote der Behörden, keine Prüfwahrscheinlichkeit für den einzelnen Betrieb. Mehr zu den rechtlichen Grundlagen →
Und warum SafeMind?
Weil es schnell geht. Konto erstellen, Umfrage starten, QR-Code an Mitarbeiter verteilen – fertig. Kein Beratungstermin, keine wochenlange Vorbereitung. Wie wir im Vergleich abschneiden
Weil es genau das liefert, was §6 verlangt. Der Fragebogen folgt den GDA-Leitlinien, die Auswertung kommt als PDF und dokumentiert das Ergebnis der Beurteilung in der Form, die §6 ArbSchG dafür verlangt. §6 fordert drei Bestandteile: dieses Ergebnis, die festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung. Die Ableitung und Umsetzung der Maßnahmen sowie die Wirksamkeitskontrolle bleiben beim Arbeitgeber, wir liefern die Vorlagen dafür. Warum nicht einfach selbst machen?
Weil es anonym funktioniert. Teilnahme per QR-Code, kein Login nötig. 15+ Sprachen für internationale Teams. Server stehen in Deutschland.
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Starten Sie noch heute mit der psychischen Gefährdungsbeurteilung für Ihr Unternehmen. Kostenlos einrichten, erst bei Auswertung zahlen.