
Psychische Gefährdungsbeurteilung - Bis 250 Mitarbeiter
GB Psych nach ArbSchG §5 für bis zu 250 Mitarbeiter. GDA-konforme Befragung, automatische Auswertung und PDF-Dokumentation. Ab 1.699 €.
Einmaliger Preis (netto zzgl. MwSt.)
1.699,00 €
Keine versteckten Kosten oder Abonnements
Kostenlos starten: Keine Zahlung für Umfrage, nur Auswertung
Inklusive Leistungen
- Erhebung und Auswertung nach dem BAuA-Empfehlungsraster
- GDA-Leitlinienkonform (alle 6 Gestaltungsbereiche)
- 100% anonyme Teilnahme
- QR-Code-Teilnahme ohne Login
- Dashboard mit Echtzeit-Ergebnissen
- PDF-Export, der das Ergebnis der Beurteilung in der von §6 ArbSchG geforderten Form dokumentiert
- DSGVO-konform (Server in Deutschland)
- 15+ Sprachen verfügbar
- Support per E-Mail und Telefon
Für Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern
In dieser Größe ist die psychische Gefährdungsbeurteilung mitbestimmungspflichtig: Der Betriebsrat wirkt bei Verfahren und Fragebogen mit (§87 BetrVG). SafeMind liefert einen GDA-konformen Standardfragebogen, den Sie dem Gremium transparent vorlegen, plus getrennte Auswertung nach Abteilungen und Standorten. So bleibt das Verfahren sauber dokumentiert und für alle Beteiligten nachvollziehbar.
- Betriebsrat-Mitbestimmung nach §87 BetrVG sauber abbildbar
- Auswertung nach Standort und Abteilung
- Anonymitätsschwellen schützen einzelne Teams
- Revisionssichere PDF-Dokumentation für die Gewerbeaufsicht
Kurz erklärt: Die GB Psych
Bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung geht es darum, Stressfaktoren am Arbeitsplatz zu erkennen – bevor sie zum Problem werden. Wie hoch ist die Arbeitsbelastung? Stimmt die Kommunikation im Team? Gibt es genug Handlungsspielraum?
Die GDA-Leitlinie definiert sechs Bereiche, die untersucht werden müssen: Arbeitsinhalt und Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen, Arbeitsumgebung, Arbeitsmittel und Arbeitszeit. SafeMind deckt alle ab.
Pflicht für alle – auch für kleine Unternehmen
Seit 2013 schreibt das Arbeitsschutzgesetz §5 die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber vor. Ja, auch mit nur einem Mitarbeiter.
Stellt die Behörde einen Mangel fest, ordnet sie zuerst die Behebung mit Frist an (§22 Abs. 3 ArbSchG) und kann die betroffene Arbeit untersagen. Wer dieser vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld bis 30.000 € (§25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. Abs. 2 ArbSchG), dazu persönliche Haftung. Ab 2026 haben die Arbeitsschutzbehörden der Länder jährlich mindestens 5 % der Betriebe zu besichtigen (§21 Abs. 1a ArbSchG). Das ist eine Pflichtquote der Behörden, keine Prüfwahrscheinlichkeit für den einzelnen Betrieb. Mehr zu den rechtlichen Grundlagen →
Und warum SafeMind?
Weil es schnell geht. Konto erstellen, Umfrage starten, QR-Code an Mitarbeiter verteilen – fertig. Kein Beratungstermin, keine wochenlange Vorbereitung. Wie wir im Vergleich abschneiden
Weil es genau das liefert, was §6 verlangt. Der Fragebogen folgt den GDA-Leitlinien, die Auswertung kommt als PDF und dokumentiert das Ergebnis der Beurteilung in der Form, die §6 ArbSchG dafür verlangt. §6 fordert drei Bestandteile: dieses Ergebnis, die festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung. Die Ableitung und Umsetzung der Maßnahmen sowie die Wirksamkeitskontrolle bleiben beim Arbeitgeber, wir liefern die Vorlagen dafür. Warum nicht einfach selbst machen?
Weil es anonym funktioniert. Teilnahme per QR-Code, kein Login nötig. 15+ Sprachen für internationale Teams. Server stehen in Deutschland.
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Starten Sie noch heute mit der psychischen Gefährdungsbeurteilung für Ihr Unternehmen. Kostenlos einrichten, erst bei Auswertung zahlen.